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EuGH halbiert das Zwangsgeld für die Warschauer Regierung

Erscheinungsdatum Website: 24.04.2023 08:55:02
Erscheinungsdatum Publikation: 14.04.2023

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WARSCHAU (ost)--Der EuGH hat das Polen auferlegte Zwangsgeld wegen Missachtung der einstweiligen Anordnungen des Gerichts im Verfahren um die Justizreform durch eine Entscheidung des Vizepräsidenten Lars Bay Larsen von einer Mio Euro auf 500.000 Euro pro Tag halbiert. Laut Pressemitteilung des Gerichts hat diese Entscheidung keine Rückwirkung, offenbar bleiben die bereits aufgelaufenen Summen bestehen.

Die EU-Kommission hält die in Polen beschlossene Justizreform für unvereinbar mit den Grundprinzipien der Rechtsstaatlichkeit, zu deren Einhaltung sich alle EU-Mitglieder mit dem Beitritt verpflichten, einschließlich der Umsetzung von Urteilen des EuGH. Im Zuge des Verfahrens erließ der EuGH einstweilige Verfügungen, über die sich Polens Regierung erklärtermaßen hinwegsetzte, was der EuGH mit den Zwangsgeldern beantwortete. Die PiS-Regierung in Warschau setzt sich auch über Urteile des Europäischen Gerichtshof für Menschrechte (EGMR) hinweg, der mehrfach zugunsten der betroffenen Richter geurteilt hatte.

Der Mitteilung des EuGH kam lediglich eine Senkung des Zwangsgeldes in Betracht, da die polnische Regierung nach wie wesentliche Teile der Anordnungen nicht umgesetzt hat. So sei zwar die umstrittene Disiplinarkammer aufgelöst worden. Anders als gefordert seien aber bereits ergangene Entscheidungen der Kammer nicht ausgesetzt worden, mit denen etwa der Einleitung eines Strafverfahrens gegen einen Richter oder der Verhaftung eines Richters zugestimmt wurde. Ebenso blieben offenbar Bestimmungen in Kraft, mit denen es den nationalen Gerichten untersagt wird, die Vereinbarkeit polnischen Rechts mit dem EU-Recht durch ein unabhängiges Gericht (in der Regel eben die beiden EU-Gerichte) prüfen zu lassen zusammen mit den Bestimmungen, die Disziplinarverfahren gegen Richter ermöglichen, die Überprüfungen angestoßen haben. ost/24.04.2023

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