Asien Aktuell

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Verfahrensänderung zur Dokumentenlegalisierung

Erscheinungsdatum Website: 11.05.2022 15:35:02
Erscheinungsdatum Publikation: 12.05.2022

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KUALA LUMPUR (asi)--Für die Anerkennung amtlicher malaysischer Dokumente durch deutsche Behörden ist eine Beglaubigung der Übersetzung nicht mehr erforderlich, sofern der Übersetzer bei der deutschen Botschaft registriert ist.

Dem Newsletter der AHK Malaysia zufolge ist für die Beglaubigung durch deutsche Behörden lediglich das Originaldokument, das von der Konsularabteilung des malaysischen Außenministeriums (Wisma Putra) beglaubigt wurde, und eine Übersetzung des abgestempelten Originaldokuments durch einen bei der deutschen Botschaft registrierten Übersetzer erforderlich.

Allerdings ist für übersetzte deutsche Dokumente, die bei malaysischen Behörden eingereicht werden müssen, weiterhin eine Beglaubigung notwendig.

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