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Kabinett bringt Gesetz gegen Steueroasen auf den Weg

Erscheinungsdatum Website: 01.04.2021 16:40:03
Erscheinungsdatum Publikation: 06.04.2021

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BERLIN (Dow Jones)--Der Bund will stärker gegen Steuerhinterziehung, Steuervermeidung und unfairen Steuerwettbewerb durch Steueroasen vorgehen. Das Bundeskabinett hat dazu den von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) vorgelegten Entwurf eines Steueroasen-Abwehrgesetzes beschlossen, wie das Finanzministerium mitteilte. Ziel des Gesetzes sei es, über Staatsgrenzen hinweg für mehr Steuergerechtigkeit zu sorgen. Nicht kooperative Staaten und Steuergebiete, also Steueroasen, würden durch gezielte Abwehrmaßnahmen dazu angehalten, internationale Standards im Steuerbereich umzusetzen und Steuervermeidung zu verhindern.

Zu diesem Zweck sollten Personen und Unternehmen davon abgehalten werden, Geschäftsbeziehungen in diesen Steueroasen fortzusetzen oder neu aufzunehmen. Mit dem Steueroasen-Abwehrgesetz geht die Bundesregierung den Angaben zufolge über die von der EU aufgestellten Mindestanforderungen hinaus. Im Gesetzentwurf vorgesehen ist unter anderem ein Verbot des Betriebsausgaben- und Werbungskostenabzugs, sodass Aufwendungen aus Geschäftsvorgängen mit Bezug zu Steueroasen steuerlich nicht mehr geltend gemacht werden können.

Auch soll eine verschärfte Hinzurechnungsbesteuerung greifen, wenn in einer Steueroase eine sogenannte Zwischengesellschaft ansässig ist. Unternehmen könnten so Steuerzahlungen nicht mehr umgehen, indem sie Einkünfte auf eine Gesellschaft in einer Steueroase verlagerten, weil sämtliche aktive und passive Einkünfte der Zwischengesellschaft der Hinzurechnungsbesteuerung unterliegen. Zudem sollen verschärfte Quellensteuermaßnahmen zur Anwendung kommen, wenn beispielsweise Zinsaufwendungen an in Steueroasen ansässige Personen geleistet werden.

Manche Steuerbefreiungen sollen wegfallen

Damit werde die beschränkte Steuerpflicht von in Steueroasen ansässigen Personen auf bestimmte Einkünfte insbesondere für sämtliche Finanzierungsentgelte erweitert, die außerdem dem Steuerabzug laut Einkommensteuergesetz unterworfen würden. Bei Gewinnausschüttungen und Anteilsveräußerungen sollen außerdem Steuerbefreiungen und Vorschriften in Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung eingeschränkt oder versagt werden, wenn diese Bezüge von einer Körperschaft geleistet werden, die in einer Steueroase ansässig ist, oder Anteile an einer in einer Steueroase ansässigen Gesellschaft veräußert werden.

"Mit der geplanten Regelung gehen wir gegen Steuerflucht an, indem wir Geschäftsbeziehungen zu Staaten und Steuergebieten abwehren, die sich nicht an internationale Steuerstandards halten", betonte Scholz. "Wenn sich jemand aus der Steuerpflicht herausstehlen will, schlagen wir mit gezielten Abwehrmaßnahmen zu." Das Ministerium erklärte, der Maßnahmenmix ermögliche es, dass "passgenau an die unterschiedlichen Sachverhalte angeknüpft" werde. Es werde sichergestellt, dass auf den jeweiligen Geschäftsvorgang stets die passende Abwehrmaßnahme Anwendung finde.

In der Koalition war allerdings schon im Vorfeld ein Streit über die Maßnahmen entbrannt. Die Unions-Bundestagsfraktion hatte die Pläne von Scholz als zu weitreichend kritisiert und Änderungen verlangt. Die EU-Finanzminister hätten sich darauf verständigt, mindestens eine von vier Abwehrmaßnahmen gegen Steueroasen einzuführen - ein Betriebsausgaben- oder ein Quellensteuerabzugsverbot, eine verschärfte Hinzurechnungsbesteuerung oder die Versagung des Schachtelprivilegs für Dividenden aus Steueroasen. Scholz fordere aber alle vier Maßnahmen. Die Union verlangt deshalb "sehr zielgenaue Regelungen".

DJG/ank/apo/06.04.2021

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