Finanz- und Wirtschaftsspiegel

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BMF: EZB-Anleihekaufprogramm erfüllt Vorgaben des Verfassungsgerichts

Erscheinungsdatum Website: 01.08.2020 00:05:03
Erscheinungsdatum Publikation: 03.08.2020

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BERLIN (Dow Jones)--Die Bundesregierung hat sich hinter das Anleihekaufprogramm der Europäischen Zentralbank (EZB) gestellt. In einem Brief hat Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) dem Bundesverfassungsgericht mitgeteilt, dass das Anleihekaufprogramm der EZB verhältnismäßig sei und die Vorgaben der Karlsruher Richter erfülle, bestätigte ein Ministeriumssprecher einen entsprechenden Bericht im Nachrichtenmagazin Spiegel.

"Die vom EZB-Rat vorgenommene Verhältnismäßigkeitsprüfung legt die Abwägung nach der Bewertung des Bundesfinanzministeriums nachvollziehbar dar", erklärte Sprecher Maximilian Podstawski. Insbesondere würden die zum Zeitpunkt der jeweiligen Beschlussfassung erwarteten faktischen Auswirkungen des Anleihekaufprogramms auf die Finanzen der Mitgliedstaaten, den Bankensektor, private Haushalte, Unternehmen sowie die Zentralbanken im Eurosystem dargelegt und mit dem Ziel des Programms, die Inflationsrate der Eurozone mittelfristig auf unter, aber nahe zwei Prozent steigern zu wollen, in Beziehung gesetzt, so der Sprecher.

Scholz hatte zuvor bereits in einem Brief an Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) die Auffassung vertreten, dass das Kaufprogramm verhältnismäßig sei und damit die Vorgaben des Karlsruher Gerichts erfülle.

Das Verfassungsgericht hatte im Mai in einem Urteil zu einem Kaufprogramm von 2015 festgelegt, dass die EZB gegenüber Bundestag und Bundesregierung deutlich machen müsse, ob ihre Maßnahmen verhältnismäßig sind. Dazu gehörte, die Auswirkungen der Maßnahmen auf unterschiedliche Wirtschaftssektoren darzulegen. Die EZB hatte daraufhin sieben Dokumente nach Berlin geschickt, von denen bislang nur vier veröffentlicht sind. Die übrigen liegen in der Geheimschutzstelle des Bundestags, darunter ein Protokoll der Ratssitzung vom Juni, bei der es um das Urteil ging, ein geldpolitisches Vorbereitungspapier für diese Sitzung sowie ein Protokoll von 2014, so Spiegel.

DJG/aat/apo

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