Finanz- und Wirtschaftsspiegel

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Bund plant weitere Überbrückungshilfen für Mittelständler

Erscheinungsdatum Website: 25.05.2020 17:45:02
Erscheinungsdatum Publikation: 26.05.2020

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BERLIN (Dow Jones)--Die Bundesregierung will Unternehmen mit zusätzlichen Corona-Überbrückungshilfen durch die Krise helfen. Das geht aus einem Eckpunktepapier des Wirtschaftsministeriums von Peter Altmaier (CDU) hervor, in das Dow Jones Newswires Einblick hatte und über das die Neue Osnabrücker Zeitung zuerst berichtet hatte. Betriebe mit bis zu 249 Beschäftigten sollen demnach zwischen Juni und Dezember bis zu 50.000 Euro pro Monat erhalten. Für das Programm plant das Ressort zunächst mit 25 Milliarden Euro bis August, je nach Infektionsgeschehen könnten es bis Jahresende noch mehr werden.

Das Wirtschaftsministerium erklärte, hierzu im Austausch mit dem Finanzministerium von Olaf Scholz (SPD) zu stehen. "Die Beratungen hierzu laufen." Ziel der Hilfen ist es laut dem Eckpunktepapier, die wirtschaftliche Existenz von kleinen und mittleren Unternehmen zu sichern, "die unmittelbar und mittelbar durch coronabedingte Schließungen oder Auflagen erhebliche Umsatzausfälle erleiden".

Antragsberechtigt sind alle Mittelständler sowie Solo-Selbstständige und Freiberufler, die bereits Soforthilfen erhalten haben. Voraussetzung ist, dass ihre Umsatzeinbrüche im April und Mai bei mindestens 60 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum lagen.

Gezahlt werden sollen laut dem Konzept wie beim bisherigen Sofortprogramm nur fixe Betriebskosten sowie der unabdingbare Personalaufwand. Das Geld dürfen die Unternehmer nicht für ihren eigenen Lohn nutzen. Bei Umsatzeinbrüchen zwischen 50 und 70 Prozent sollen je 50 Prozent der Fixkosten erstattet werden, bei mehr als 70-prozentigen Verlusten bis zu 80 Prozent. Dies muss konkret nachgewiesen werden. Um Missbräuchen vorzubeugen, hält sich der Staat eine Rückerstattung zuviel erhaltener Zuschüsse vor. Auch sollen andere Corona-Hilfen angerechnet und gegebenenfalls ausgeschlossen werden. Die Auszahlung der Gelder sollen die Länder organisieren.

DJG/pso/apo

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