Märkte der Welt

Der Newsletter "Märkte der Welt" enthält - nach Regionen gegliedert - wöchentliche Zusammenfassungen und Hintergrundanalysen der wichtigsten Nachrichten zur Außenwirtschaft sowie Informationen zu Auslandsaktivitäten deutscher Unternehmen unterschiedlichster Branchen. Zudem sind weiterführende Kontaktadressen mit Ansprechpartnern angegeben. Die Berichterstattung wird durch das weltweite Netz der Bundesagentur für Außenwirtschaft (bfai) unterstützt und ist mit Grafiken und Charts angereichert.

Ursprungsnachweise, der Handelsstreit und das Japan-Abkommen

Erscheinungsdatum Website: 02.10.2019 11:20:07
Erscheinungsdatum Publikation: 03.10.2019

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DIHK-Studie zeigt die Beratungsschwerpunkte auf

BERLIN (NfA)--Die zunehmenden Handelskonflikte in der Welt verursachen aktuell einen beispiellosen finanziellen und bürokratischen Aufwand, der das globale Geschäft für deutsche Unternehmen immer schwieriger macht. Die Herausforderungen beginnen vor der Haustür - mit dem Brexit. Der DIHK veröffentlichte nun seinen Außenwirtschaftsreport 2019 auf Grundlage einer Umfrage unter den 79 IHK mit ihren jährlich mehr als 533.000 Kontakten zu international agierenden Unternehmen.

Zentrales Thema sind die Beratungsschwerpunkte - und hier steht die Türkei ganz oben. Laut einer DIHK-Umfrage gehen zurzeit lediglich 6% der deutschen Unternehmen mit Türkeigeschäft von einer Verbesserung ihrer Absatzmöglichkeiten in den kommenden zwölf Monaten aus. Dagegen erwarten 44% eine Verschlechterung. Zugleich beklagen die Firmen eine stete Zunahme an Handelshemmnissen. So verschärfte die türkische Regierung im Mai nochmals die bereits im vergangenen Jahr eingeführte Regelung zur Vorlage eines Ursprungsnachweises in Ergänzung zur A.TR, dem eigentlich für den zollfreien Warenaustauch ausreichenden Nachweis.

Unternehmen müssen damit belegen, dass ihre Ware nicht aus einem von der Türkei mit Zusatzzöllen oder Ausgleichssteuern belasteten Land stammt. Wird kein Nachweis vorgelegt, wird der Zusatzzoll automatisch fällig. Die im vergangenen Jahr noch zulässige Nachweisvariante per ?Exporteurserklärung?, die betroffene Firmen eigenständig ausstellen konnten, ist entfallen. Damit bleiben als Nachweisform nur noch nichtpräferenzielle IHK-Ursprungszeugnisse oder zollseitig geregelte Präferenznachweise beziehungsweise diesbezügliche Vordokumente wie die Lieferantenerklärung-

Türkei. Die Folge: Unternehmen benötigen deutlich mehr Ursprungszeugnisse für ihr Türkeigeschäft. Allein die elektronisch ausgestellten Dokumente beliefen sich im ersten Halbjahr auf 50.170 - ein plus 94% im Jahresvergleich.

Die USA und China belegen im Ranking der Beratungsschwerpunkte regelmäßig vordere Plätze. Dabei bilden ?klassische? Fragen der Unternehmen etwa zum Markteinstieg, Firmengründungen,

Steuerrecht und Local Content-Anforderungen weiterhin einen wichtigen Bestandteil. Insgesamt dominierten im ersten Halbjahr jedoch Anfragen und Beratungen im Umgang mit dem sich weiter zuspitzenden Handelskonflikt. Ein Großteil kommt von deutschen Unternehmen, die in China für den US-Markt produzieren oder umgekehrt. Aber auch hier rückte das Thema Warenursprung stärker in den Fokus. Nur wenn Unternehmen aktiv belegen können, dass die von ihnen aus Deutschland heraus in die USA gelieferten Waren ihren Ursprung nicht in China haben, können sie die Zusatzzölle vermeiden. Entsprechend verhält es sich mit Ursprungsnachweisen für Lieferungen aus Deutschland nach China.

Und schließlich gab es viele Anfragen zum Handelsabkommen mit Japan. Um in den Genuss der vereinbarten Zollvorteile zu kommen, müssen die Unternehmen gewisse Voraussetzungen erfüllen. So sind bei der Herstellung beziehungsweise bei der Be- oder Verarbeitung der betreffenden Waren ebenfalls die Ursprungsregeln zu beachten. Im Abkommen ist festgelegt, wie genau dieser Ursprung nachzuweisen ist. Auffällig ist, dass fast zwei Drittel der Kammern erklärten, dass die Komplexität der Beratungen zum Japan-Abkommen im Vergleich zum zuletzt abgeschlossenen EU-Vertrag mit Kanada (CETA) höher sei. Auch dies wird auf die Nachweise zurückgeführt.

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