Finanz- und Wirtschaftsspiegel

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EZB lockert aufsichtliche Erwartungen zu faulen Krediten etwas

Erscheinungsdatum Website: 22.08.2019 19:25:06
Erscheinungsdatum Publikation: 23.08.2019

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FRANKFURT (Dow Jones)--Die Europäische Zentralbank (EZB) passt ihre aufsichtlichen Erwartungen an Banken für den Umgang mit notleidenden Krediten (NPL) der von EU verabschiedeten Richtlinie an. In der Praxis läuft dies auf etwas längere Fristen für die Deckung solcher Kredite hinaus. Für den Fall einer künftigen Rezession im Euroraum ist das durchaus von Bedeutung, wie die EZB selbst sagt.

Die Richtlinie betrifft den Umgang mit Krediten, die nach dem 26. April 2019 ausgereicht wurden. Sie behandelt NPL im Rahmen der so genannten ersten Säule der Bankaufsicht, die die Eigenkapitalausstattung der Banken betrifft. Abzüge vom Eigenkapital der Bank erfolgen automatisch.

Wie bisher auch müssen Banken unbesicherte NPL innerhalb von zwei Jahren mit Eigenkapital unterlegen. Allerdings beginnt die Frist ein Jahr später als bisher von der EZB gefordert und bei besicherten NPL erst zwei Jahre später. Mit Immobilien besicherte NPL müssen demnach nach neun Jahren voll gedeckt sein, mit sonstigen Sachwerten besicherte NPL nach sieben Jahren. Die EZB fordert bisher eine vollständige Deckung nach zwei und sieben Jahren.

Die neuen Regeln gelten nur für Kredite, die nach dem 26. April 2019 ausgereicht wurden. Sie gelten nicht für die immer noch hohen "Bestands-NPL" aus Finanzkrise und Rezession und auch nicht für Kredite aus dem vor dem 26. April existierenden Bestand, die später notleidend werden könnten.

"Dieser Unterschied ist besonders wichtig, wenn man bedenkt, wie lange die Banken für den Umschlag ihrer aktuellen Kreditportfolios benötigen, deren Qualität von makroökonomischen Schocks nachteilig beeinflusst werden könnte", heißt es in der EZB-Mitteilung.

DJG/hab/flf

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