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Union und SPD sehen sich bei Mietpreisbremse bestätigt

Erscheinungsdatum Website: 21.08.2019 15:50:04
Erscheinungsdatum Publikation: 22.08.2019

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BERLIN (Dow Jones)--Die Bundestagsfraktionen der großen Koalition haben die positive Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Mietpreisbremse auch als Bestätigung für die jüngsten Beschlüsse von Union und SPD dazu eingestuft. "Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts schafft Klarheit, dass die Mietpreisbremse weder gegen die Garantie des Eigentums, die Vertragsfreiheit, noch gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz verstößt", so die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der Unions-Fraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker.

Vielmehr decke der weite Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers aus Sicht der Richter die Mietpreisbremse in ihrer derzeitigen Ausgestaltung. Maßgeblich für diese Einschätzung seien allerdings auch die einschränkenden Elemente der Mietpreisbremse gewesen, betonte die CDU-Abgeordnete. "Mit der Entscheidung aus Karlsruhe können wir uns in der befristeten Verlängerung der Mietpreisbremse bestätigt sehen, mit der wir sie in der aktuellen Situation weiterhin als dämpfendes Element gegen Preisspitzen in Ballungsgebieten einsetzen werden."

Auch die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Eva Högl betonte, Karlsruhe stelle eindeutig fest, dass die Mietpreisbremse verfassungsgemäß ist. "Das ist ein gutes Signal und schafft Rechtssicherheit." Damit könnten die Diskussionen, die von Kritikern ständig angefeuert worden seien, endlich beendet werden. Angesichts der sich zuspitzenden Lage auf dem Wohnungsmarkt gebe das Urteil "Mieterinnen und Mietern dringend notwendigen Rückenwind".

Die Verfassungsrichter hatten entschieden, dass die Regelungen der Mietpreisbremse weder gegen die Eigentumsgarantie noch gegen die Vertragsfreiheit oder den allgemeinen Gleichheitssatz verstoßen. Das höchste deutsche Gericht nahm deshalb eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an. Zudem verwarf es Vorlagen des Landgerichts Berlin als unzulässig. Dieses hatte die Mietpreisbremse als verfassungswidrig eingestuft und deshalb das Bundesverfassungsgericht angerufen.

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