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EU-Gericht hebt Sanktionen gegen Janukowitsch auf

Erscheinungsdatum Website: 12.07.2019 13:40:06
Erscheinungsdatum Publikation: 15.07.2019

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LUXEMBURG (AFP)--Das EU-Gericht hat rückwirkend das Einfrieren von Vermögenswerten des früheren ukrainischen Staatspräsidenten Viktor Janukowitsch und weiterer ehemaliger Regierungsvertreter in den Jahren 2016 bis 2018 für nichtig erklärt. Der Rat der EU habe bei der Verlängerung der 2014 verhängten Maßnahmen nicht geprüft, ob die Grundrechte der Betroffenen bei den von den ukrainischen Behörden initiierten Verfahren gewahrt worden seien, entschieden die Richter in Luxemburg.

Der russlandtreue Janukowitsch war im Frühjahr 2014 durch Proteste gestürzt worden und hatte sich nach Russland abgesetzt. Die neue ukrainische Regierung unter Petro Poroschenko warf ihm, seinem Sohn sowie mehreren weiteren Ex-Regierungsvertretern vor, öffentliche Gelder veruntreut und ins Ausland geschafft zu haben. Im Januar verurteilte ihn ein Gericht in Kiew in Abwesenheit zu 13 Jahren Haft wegen Hochverrats. Janukowitsch erkennt das nicht an.

Wegen der entsprechenden Untersuchungen und Ermittlungen durch die ukrainischen Behörden hatte die EU Vermögenswerte der Betroffenen eingefroren und dies mehrmals verlängert. Dagegen hatten diese geklagt.

Laut EU-Gericht darf der Rat der Staats- und Regierungschefs solche Sanktionen auf die Entscheidung eines Drittstaats stützen. Er muss allerdings unabhängig prüfen, ob dabei die Grundrechte der Betroffenen gewahrt wurden.

In den vorliegenden Fällen gebe es indessen "nicht den geringsten Anhaltspunkt dafür", dass der EU-Rat die Einhaltung der Rechte auf einen effektiven Rechtsschutz durch die ukrainische Justiz geprüft habe, erklärte das Gericht. Die entsprechenden Entscheidungen seien daher nichtig. Gegen das Urteil sind aber noch Rechtsmittel möglich.

Der Gerichtsbeschluss betrifft die Verlängerungen in den Jahren 2016 bis 2018. Die darauf folgenden Verlängerungen wurden ebenfalls angefochten. Eine Entscheidung des Gerichts steht aber noch aus. Das EU-Gericht in Luxemburg ist dafür zuständig, die Einhaltung von EU-Recht durch alle Institutionen und Mitgliedstaaten zu überwachen.

gus/15.7.2019

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