Finanz- und Wirtschaftsspiegel

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EU-Kommission: Banken verringern notleidende Kredite weiter

Erscheinungsdatum Website: 12.06.2019 17:05:32
Erscheinungsdatum Publikation: 13.06.2019

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FRANKFURT (Dow Jones)--Die Banken in der EU haben das Volumen notleidender Kredite (NPL - Non-Performing Loans) nach Aussage der EU-Kommission weiter verringert. Wie die Kommission im Vorfeld von Beratungen der Finanzminister über eine Vertiefung der Währungsunion mitteilte, sank ihr Anteil am gesamten Kreditvolumen im dritten Quartal 2018 auf 3,3 (Vorjahr: 4,4) Prozent. Laut Kommission bildet der NPL-Fortschrittsbericht eine Grundlage der Gesprächen über eine Vertiefung der Bankenunion.

Allerdings gibt es weiterhin deutliche Unterschiede auf Länderebene. So lag die Brutto-NPL-Quote Deutschlands bei 1,6 (2,1) Prozent und die Frankreichs bei 2,8 (3,2) Prozent. In Irland waren 7,8 (11,2) Prozent der Kredite notleidend, in Italien 9,5 (12,1) Prozent, in Portugal 11,3 (14,6) Prozent, in Zypern 21,8 (32,1) Prozent und in Griechenland 43,5 (46,7) Prozent. Die Kommission bezifferte das NPL-Volumen in der EU per Ende des dritten Quartals 2018 auf 786 Milliarden Euro.

Ein heiß diskutierter Aspekt der Bankenunion ist die Schaffung einer gemeinsamen Einlagensicherung. Hier stellt sich unter anderem Deutschland quer. Bundesregierung und Bundesbank fordern, vor einer weiteren Vergemeinschaftung von Risiken die regulatorische Vorzugsbehandlung von Staatsanleihen in Bankbilanzen zu beenden. Staatsanleihen müssen ihrer Ansicht nach mit einem Risikogewicht versehen und Großkreditregeln unterworfen werden.

Ein weiterer Aspekt ist der Umbau des Rettungsfonds ESM zu einem Europäischen Währungsfonds mit Nutzung als Letztsicherung des Bankenabwicklungsfonds. Die Finanzminister werden am Donnerstag über eine Reform der Klauseln für den Fall eines Ausfalls von Staatsanleihen (Collective Action Clauses - CAC) beraten.

Ende 2018 hatten die Staats- und Regierungschefs beschlossen, die Beteiligung von Anleihegläubigern an einer geordneten Restrukturierung zu erleichtern. Die konkrete Umsetzung dieses Plan bleibt jedoch den Finanzministern vorbehalten.

DJG/hab/apo

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