Ostwirtschaftsreport

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Ungarische Regelung zu Landnutzungsrechten verstößt gegen EU-Recht

Erscheinungsdatum Website: 24.05.2019 09:00:03
Erscheinungsdatum Publikation: 28.05.2019

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LUXEMBURG (AFP)--Ungarn hat nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) mit einer umstrittenen Regelung zur Nutzung landwirtschaftlicher Flächen gegen EU-Recht verstoßen. Durch die Löschung der Nutzungsrechte von Ausländern verstoße das Land gegen seine Verpflichtungen zum freien Kapitalverkehr und dem durch die EU-Grundrechtecharta garantierten Eigentumsrecht, entschied der EuGH. Die EU-Kommission hatte Ungarn 2016 vor dem Gerichtshof verklagt (Az. C-235/17).

Hintergrund war ein ungarisches Gesetz aus dem Jahr 2013 zu sogenannten Nießbrauchsrechten an landwirtschaftlichen Flächen. Diese Rechte wurden dadurch nur noch eingeräumt, wenn ein nahes Angehörigenverhältnis zu den jeweiligen Eigentümern besteht. Diese Neuregelung betraf die Rechte von Bürgern anderer EU-Staaten. Bereits im März 2018 entschied der EuGH, dass dies eine ungerechtfertigte Beschränkung des freien Kapitalverkehrs darstelle.

In dem nun zu entscheidenden Vertragsverletzungsverfahren stellte der Gerichtshof auch einen Verstoß gegen das durch die EU-Grundrechtecharta garantierte Eigentumsrecht fest. Das Erlöschen der Nutzungsrechte an den landwirtschaftlichen Flächen stelle eine Entziehung von Eigentum dar. Dies sei auch nicht durch ein öffentliches Interesse an einer solchen Regelung gerechtfertigt, zudem sei auch keine angemessene und rechtzeitige Entschädigung vorgesehen.

Die Feststellung einer Vertragsverletzung durch den EuGH hat zur Folge, dass der betroffene Mitgliedsstaat dem Urteil unverzüglich nachkommen muss. Ansonsten kann die EU-Kommission erneut klagen und finanzielle Sanktionen beantragen.

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