Märkte der Welt

Der Newsletter "Märkte der Welt" enthält - nach Regionen gegliedert - wöchentliche Zusammenfassungen und Hintergrundanalysen der wichtigsten Nachrichten zur Außenwirtschaft sowie Informationen zu Auslandsaktivitäten deutscher Unternehmen unterschiedlichster Branchen. Zudem sind weiterführende Kontaktadressen mit Ansprechpartnern angegeben. Die Berichterstattung wird durch das weltweite Netz der Bundesagentur für Außenwirtschaft (bfai) unterstützt und ist mit Grafiken und Charts angereichert.

Der neue Zankapfel zwischen Europa und den USA

Erscheinungsdatum Website: 08.05.2019 12:40:55
Erscheinungsdatum Publikation: 09.05.2019

zurück zur Übersicht

Brüssel fürchtet ähnliches Vorgehen wie im Falle des Iran

BRÜSSEL (AFP)--Die EU will gegen die US-Entscheidung vorgehen, Klagen gegen in Kuba tätige Firmen zuzulassen. Man bedauere die vollständige Aktivierung des sogenannten Helms-Burton-Gesetzes "zutiefst", erklärte die Außenbeauftragte Federica Mogherini im Namen der Mitgliedstaaten. Die EU werde "auf alle geeigneten Maßnahmen zurückgreifen", um auf die Folgen der Entscheidung zu reagieren. Sie nannte dabei auch einen Gang vor die WTO als eine Möglichkeit.

Das Helms-Burton-Gesetz von 1996 sieht vor, dass ausländische Firmen in den USA angeklagt werden können, wenn sie von früherem US-Besitz in Kuba profitiert haben. Dies gilt für Eigentum, das nach der Revolution von 1959 enteignet wurde. Das Gesetz trat kürzlich vollständig in Kraft, nachdem die Regierung von US-Präsident Donald Trump im April erklärt hatte, Klagen gegen in Kuba aktive ausländische Unternehmen ab Mai zuzulassen.

Die EU ist nach eigenen Angaben mit einer halben Milliarde Euro (2017) der größte ausländische Investor auf Kuba. Betroffen von dem US-Vorgehen könnten insbesondere Firmen aus Spanien und Frankreich sein, die relativ stark vertreten sind. Bei Deutschland ist das in geringerem Maße der Fall. Hier sind insbesondere Unternehmen aus den Bereichen Energieerzeugung und der

Nutzfahrzeugbranche aktiv.

"Die EU vertritt die Auffassung, dass die extraterritoriale Anwendung einseitiger restriktiver Maßnahmen völkerrechtswidrig ist", hieß es in der Erklärung der Kommission. Das Vorgehen Washingtons sei ein Verstoß gegen Vereinbarungen vom Ende der 1990er-Jahre, "die bisher von beiden Seiten ohne Unterbrechung beachtet wurden". Brüssel verweist auf das "Abwehrgesetz", das europäische Firmen vor den Wirkungen von Sanktionen von Drittstaaten schützen soll. Dieses sogenannte Blockade-Statut stammt gleichfalls aus dem Jahr 1996. Es wurde im vergangenen Jahr aktualisiert, um Unternehmen vor den US-Sanktionen nach der Aufkündigung des Atomabkommens mit dem Iran zu schützen.

Zudem rief Brüssel eine Finanzinstitution ins Leben, die europäischen Firmen auch weiterhin legale Iran-Geschäfte ermöglichen soll. Unternehmen mit US-Geschäft dürften aber dennoch mögliche Ziele Washingtons bleiben, da bei erfolgreichen Klagen ihre Vermögenswerte in den Vereinigten Staaten beschlagnahmt werden könnten.

zurück zur Übersicht