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Scholz plant wegen Brexit Kündigungsschutz-Lockerung für Spitzenbanker

Erscheinungsdatum Website: 23.11.2018 00:40:02
Erscheinungsdatum Publikation: 26.11.2018

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BERLIN (Dow Jones)--Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der nach dem Brexit mit einer Lockerung der Kündigungsschutzbestimmungen für Spitzenbanker eine Ansiedlung von Banken in Deutschland erleichtern soll.

"Wir setzen damit eine Maßnahme aus dem Koalitionsvertrag um", sagte eine Sprecherin des Finanzministeriums. Dieser werde "jetzt abgestimmt" zwischen den Ressorts. Zum Zeitplan wollte sie bei einer Pressekonferenz in Berlin aber keine Angaben machen. "Natürlich ist es immer so, dass bestimmte Maßnahmen vorbereitet werden müssen", erklärte sie lediglich. "Es ist da noch viel im Gang, und wir sind da auch im Gespräch mit den Akteuren."

Laut dem Entwurf für ein Brexit-Steuerbegleitgesetz, in den Dow Jones Newswires Einblick hatte, sollen bedeutende Banken sich von "hochbezahlten Risikoträgern" auch ohne Begründung gegen Zahlung einer Abfindung trennen dürfen. Für diese Personen mit einem jährlichen Grundgehalt von mindestens 234.000 Euro in West- und rund 208.000 in Ostdeutschland sollen die Regelungen denen für leitende Angestellte gleichgestellt werden.

Das Finanzministerium rechnet damit, dass dies voraussichtlich nicht mehr als 5.000 Mitarbeiter betrifft. Als bedeutende Banken sollen Institute mit einer Bilanzsumme von über 15 Milliarden Euro gelten und solche, die von der Europäischen Zentralbank (EZB) beaufsichtigt werden. Der Gesetzentwurf sieht zudem vor, dass die Finanzaufsicht Bafin Banken, Versicherungen und andere Finanzdienstleister mit Sitz in Großbritannien Übergangsregelungen bis Ende 2020 einräumen kann, um "Risiken für die Finanzstabilität durch einen ungeregelten Brexit" zu vermeiden.

Der Bundesverband deutscher Banken begrüßte den Gesetzentwurf. "Der Brexit-Gesetzentwurf ist wichtig, richtig und kommt zur rechten Zeit", sagte Hauptgeschäftsführer Andreas Krautscheid. Dies stelle "ein positives Signal für den Finanzplatz Deutschland" dar. "Der Dreiklang aus der Anpassung des Kündigungsschutzes für Risikoträger im Sinne des Kreditwesengesetzes, aus der Regelung zur Vertragskontinuität bei Finanzgeschäften sowie Versicherungen schließt eine wichtige Lücke." Die Regierung trage damit ihren Versprechungen aus dem Koalitionsvertrag Rechnung.

"Angesichts des bevorstehenden Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU wollen wir den Standort Deutschland für Finanzinstitute attraktiver gestalten", hatten Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart. "Dazu werden wir es möglich machen, Risikoträger im Sinne von Paragraph 2 Absatz 8 Institutsvergütungsverordnung, deren jährliche regelmäßige Grundvergütung das Dreifache der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung überschreitet, im Kündigungsschutzgesetz leitenden Angestellten gleichzustellen."

DJG/ank/mgo/26.11.2018

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