Finanz- und Wirtschaftsspiegel

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Frankreichs oberstes Gericht hebt Milliardenstrafe gegen UBS zunächst auf

Erscheinungsdatum Website: 16.11.2023 20:20:01
Erscheinungsdatum Publikation: 17.11.2023

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PARIS (Dow Jones)--Die Schweizer Bank UBS hat mit ihrem Einspruch in einem jahrelangen Steuerhinterziehungsverfahren in Frankreich einen Teilerfolg erzielt. Frankreichs Supreme Court bestätigte ein früheres Gerichtsurteil, demzufolge UBS wohlhabenden Kunden in Frankreich geholfen haben soll, Steuern zu hinterziehen. Allerdings verwies das oberste französische Gericht den Fall im Punkt Höhe der Straffestsetzung zurück an ein Berufungsgericht in Paris. Demzufolge muss UBS die im Dezember verhängte Geldstrafe von insgesamt gut 1,8 Milliarden Euro nicht bezahlen, sondern eine neue Festsetzung abwarten. Diese Entscheidung ist rechtskräftig.

Im Dezember 2021 hatte Frankreichs Berufungsgericht gegenüber der UBS eine Geldstrafe in Höhe von 3,75 Millionen Euro verhängt, die Einziehung von 1 Milliarde Euro angeordnet und dem französischen Staat eine zivilrechtliche Entschädigung von 800 Millionen Euro zugesprochen. Dagegen hatte die UBS Berufung eingelegt.

UBS teilte mit, sie halte weiterhin daran fest, dass sie zu jeder Zeit in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften gehandelt habe. Sie werde ihren Standpunkt in dem bevorstehenden Gerichtsverfahren verteidigen.

"UBS ist erfreut, dass das höchste französische Gericht in diesen wichtigen Aspekten des Falles mit ihrer Position übereinstimmt", teilte die Bank in einer schriftlichen Stellungnahme mit. Die Bank sei jedoch enttäuscht, dass Frankreichs Supreme Court "den früheren Gerichtsbeschluss in Bezug auf unrechtmäßige Kundenwerbung und schwere Geldwäsche von Erträgen aus Steuerbetrug bestätigt hat, obwohl zwischen Europa und der Schweiz ein Abkommen über die Besteuerung von Zinserträgen besteht und es an konkreten Beweisen für die behaupteten Tatsachen mangelt".

Gegen die in Zürich ansässige Bank und einige ehemalige Mitarbeiter wird seit 2013 in Frankreich ermittelt.

Ein erstinstanzliches Gericht hatte gegen die UBS eine Rekordstrafe in Höhe von 3,7 Milliarden Euro verhängt und die Bank zur Zahlung von 800 Millionen Euro Schadenersatz an den französischen Staat wegen entgangener Steuereinnahmen verurteilt. Diese Strafe wurde vom Berufungsgericht im Jahr 2021 reduziert.

UBS gab in ihrem jüngsten letzten Finanzbericht an, dass ihre Bilanz per Ende September Rückstellungen in Höhe von 1,1 Milliarden Euro im Zusammenhang mit dem Steuerfall enthielt. Die Zahl spiegele ihre beste Schätzung über mögliche finanzielle Auswirkungen widerspiegelt.

DJG/DJN/uxd/brb

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