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EZB unzufrieden mit internen Modellen der Banken

Erscheinungsdatum Website: 17.08.2023 19:10:45
Erscheinungsdatum Publikation: 21.08.2023

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FRANKFURT (Dow Jones)--Die Anträge von Euroraum-Banken für die Anwendung so genannter interner Modelle bei der Ermittlung von Eigenkapitalanforderungen sind nach Aussage der Europäischen Zentralbank (EZB) oft mangelhaft. In einem jetzt veröffentlichten Newsletter klagen die EZB-Bankenaufseher, dass eine effiziente Prüfung solcher Anträge deshalb nicht möglich sei. Sie fordern die Banken außerdem auf, ihre "bisweilen komplexe Modelllandschaft" zu vereinfachen.

"Die Effizienz des Prüfungsverfahrens wird manchmal durch die schlechte Qualität der eingereichten Anträge und der von den Instituten bereitgestellten Unterlagen erheblich beeinträchtigt", heißt es in dem Bericht. Nach wie vor würden zu viele geplante Anträge verschoben oder gestrichen, weil die Banken nicht rechtzeitig vorbereitet seien oder weil die Qualität der Antragsunterlagen unzureichend sei, was auch zur Rücknahme von Anträgen während einer bereits laufenden Untersuchung führe.

Banken reichen solche Anträge bei der EZB ein, weil sie dazu durch neue Vorschriften des Bankenregulierers Eba gezwungen werden, weil sie ein Modell breiter anwenden wollen oder weil die EZB im Rahmen ihres Prüfprozesses Trim (Targeted Review of Internal Models) Änderungen verlangt hat.

Banken können ihre für die Bemessung der Eigenkapitalanforderungen relevanten Risikoaktiva mit internen Modellen berechnen. Sie tun dies in der Regel deshalb, weil sie dann weniger Eigenkapital vorhalten müssen als wenn sie die Risikoaktiva mit dem so genannten Standard-Ansatz berechnen. Neue Regeln begrenzen allerdings den Nutzen, den Banken aus diesem Verfahren ziehen dürfen.

Nach Aussage der EZB haben sich die internen Modelle der Banken durch Trim allgemein verbessert. "Dennoch wurden bei den Bewertungen immer noch Schwachstellen festgestellt, von denen einige schwerwiegend waren", merkt die EZB an. Im Durchschnitt seien pro Untersuchung 17 Fehler gefunden worden, wovon ein Drittel als schwerwiegend eingestuft worden sei.

Die EZB ermutigt die Banken nachdrücklich, den verfügbaren aufsichtsrechtlichen Rahmen zu nutzen, um die Erlaubnis zur Verwendung weniger anspruchsvoller Modelle zu erhalten, wenn die Modelle auf kleine Portfolios anwendbar sind oder auf begrenzten repräsentativen Daten beruhen oder einen hohen operativen Aufwand erfordern und teuer sind.

DJG/hab/uxd/21.08.2023

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