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Wirtschaftsverbände laufen gegen geplante Verschärfung des Kartellrechts Sturm

Erscheinungsdatum Website: 26.05.2023 18:45:03
Erscheinungsdatum Publikation: 30.05.2023

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BERLIN (AFP)--Wirtschaftsverbände laufen gegen die von der Bundesregierung geplante Verschärfung des Kartellrechts Sturm. Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) warnte vor einer "massiven" Schwächung des Wirtschaftsstandorts Deutschland, der Handelsverband Deutschland (HDE) machte "große verfassungs- und rechtsstaatliche Bedenken" geltend. Der Gesetzesentwurf, der auf die rasanten Preissteigerungen für Diesel und Benzin infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine im März 2022 zurückgeht, wurde am Freitag in erster Lesung im Bundestag beraten.

Die Bundesregierung hatte den Entwurf Anfang April verabschiedet. Die vorgeschlagene Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) soll die Befugnisse des Bundeskartellamts spürbar erweitern: So müsste die Behörde künftig nicht mehr konkretes wettbewerbsschädigendes Verhalten von Unternehmen nachweisen, sondern könnte bereits bei einer Störung des Marktes aktiv werden. Außerdem sollen die Hürden für die kartellrechtliche Vorteilsabschöpfung deutlich gesenkt werden.

"Die GWB-Novelle macht weitgehende und nicht hinreichend begrenzte Eingriffe in die unternehmerische Tätigkeit möglich", kritisierte HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Es drohe behördliche Willkür. "Da leidet dann das Investitionsklima, das dämpft die Wettbewerbsintensität und lässt die Unternehmen vorsichtiger handeln als es gut für den Markt und die gesamte Wirtschaft ist."

"Das ist ein drastischer Systemwechsel in der Wettbewerbspolitik, der zu erheblicher Rechtsunsicherheit und Investitionsentscheidungen gegen den Standort Deutschland führen wird", warnte BDI-Vorstandsmitglied Iris Plöger. Ähnlich sieht das auch die Digitalbranche: Besonders innovative und datengetrieben Geschäftsmodelle könnten künftig "als Störung von etablierten Märkten gewertet werden", erklärte der Chef des Digitalverbandes Bitkom, Bernhard Rohleder.

DJG/sha/30.05.2023

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