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Finanzministerium: Defizit steigt 2023 auf rund 4,25 Prozent des BIP

Erscheinungsdatum Website: 27.04.2023 20:50:01
Erscheinungsdatum Publikation: 02.05.2023

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BERLIN (Dow Jones)--Das gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit in Deutschland wird nach neuen Berechnungen des Bundesfinanzministeriums in diesem Jahr auf rund 4,25 Prozent der Wirtschaftsleistung anwachsen - allerdings unter der Annahme, dass anders als derzeit angenommen alle Energiefördermittel aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) abfließen. "Nach der aktuellen Projektion wird im laufenden Jahr von einem Defizit von circa 4,25 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) ausgegangen", gab das Ministerium bekannt. Im Jahr zuvor lag das Defizit bei 2,6 Prozent.

Die nach den Vorgaben des Stabilitätsprogramms zu berechnende Projektion gehe von einem vollständigen Abfluss der im WSF für Energie veranschlagten Mittel aus. Schon jetzt zeichne sich allerdings ab, dass weniger Mittel zur Dämpfung der Energiepreise benötigt würden. "Ohne den unterstellten vollständigen Mittelabfluss aus dem WSF läge die gesamtstaatliche Defizitquote im Jahr 2023 nach Projektion bei circa 1,25 Prozent des BIP", so das Ministerium.

Insgesamt werde das Defizit nach der Projektion bis 2026 schrittweise auf rund 0,75 Prozent zurückgefahren. Für 2024 wird ein Wert von rund 1,75 Prozent und für 2025 bereits von rund rund 0,75 Prozent veranschlagt.

Die gesamtstaatliche Maastricht-Schuldenstandsquote wird nach den Annahmen der Projektion von 66,3 Prozent des BIP im Jahr 2022 voraussichtlich auf rund 67,75 Prozent im Jahr 2023 ansteigen. "Ab dem kommenden Jahr wird die Schuldenstandsquote nach Projektion kontinuierlich auf rund 65,5 Prozent des BIP im Jahr 2026 gesenkt", kündigte das Finanzministerium an. 2024 soll sie demnach rund 66,5 Prozent und 2025 rund 66,25 Prozent betragen.

Niedrigere Endverbraucherpreise senken Defizit

"Die Projektion des gesamtstaatlichen Finanzierungssaldos und der Schuldenstandsquote verdeutlicht die Anstrengungen, die die Bundesregierung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger und der Wirtschaft unternommen hat", stellte das Ministerium in einer Pressemitteilung fest.

Zur Abfederung der Folgen des russischen Angriffs gegen die Ukraine habe die Bundesregierung eine Reihe von Unterstützungs- und Entlastungsmaßnahmen umgesetzt, um soziale und wirtschaftliche Härten zu verhindern und Existenzen zu sichern. Hierbei seien die über den WSF finanzierten Energiepreisbremsen das zentrale Instrument zur Abfederung der Folgen hoher Energiepreise für Bevölkerung und Unternehmen. "Günstigere Entwicklungen bei den vertraglich vereinbarten Endverbraucherpreisen für Energie verringern das projektierte Defizit", betonte das Ministerium.

In den Krisen der vergangenen Jahre seien außerordentliche Mittel mobilisiert worden. "Das hat sichtbare Spuren in den öffentlichen Finanzen hinterlassen, sodass die Konsolidierung der staatlichen Finanzen in den kommenden Jahren ambitioniert erfolgen muss." Um die Staatsfinanzen nicht dauerhaft zu belasten, gelte es jetzt, Vorsorge für die Herausforderungen der Zukunft zu treffen, die finanzpolitische Handlungsfähigkeit zu gewährleisten und Freiheitsräume nachfolgender Generationen zu sichern. Die deutsche Finanzpolitik werde hierzu den Modus der fiskalischen Expansion verlassen und strikt Zukunftsinvestitionen priorisieren.

Angesichts der aktuellen Herausforderungen von anhaltend hoher Inflation und moderater Wachstumszahlen setze die Regierung "auf eine finanzpolitische Strategie, die das Wirtschaftswachstum stärkt und zusätzlichem Preisdruck entgegenwirkt". Um den kurz- und mittelfristigen Herausforderungen für die deutsche Volkswirtschaft zu begegnen, werde die Regierung bessere Rahmenbedingungen für mehr Investitionen und Innovationen schaffen und so die volkswirtschaftliche Produktivität steigern und den Wirtschaftsstandort im internationalen Wettbewerb stärken. Neben der Stabilisierung in der Krise und einer klaren Ausrichtung am Ziel finanzpolitischer Stabilität sei eine zielgerichtete Angebotspolitik Ausdruck der Strategie des Bundes.

DJG/ank/apo/02.05.2023

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