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EU-Kommission verweigert sich Plänen des Bundes für Ceta

Erscheinungsdatum Website: 26.08.2022 15:50:02
Erscheinungsdatum Publikation: 29.08.2022

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FRANKFURT (Dow Jones)--Die von der Bundesregierung gestellte Bedingung zur Ratifizierung des europäisch-kanadischen Freihandelsabkommens Ceta könnte laut einem Bericht des Handelsblatts am Widerstand der EU-Kommission scheitern. SPD, Grüne und FDP wollen das Abkommen zwar in seiner bestehenden Form ratifizieren, das aber nur, wenn zuvor zusätzliche Interpretationserklärungen beschlossen werden. Diese sollen die Regelungen zum Investitionsschutz einschränken, weil sie klimapolitisch schädlich seien.

Die EU-Kommission ist bislang aber nicht bereit, diese Erklärungen umzusetzen, wie das Handelsblatt unter Berufung auf informierte Kreise berichtet. Die Erklärungen seien so weitgehend, dass die über den eigentlichen Ceta-Vertragstext hinausgingen. Das Abkommen müsste dann neu verhandelt und von allen EU-Staaten erneut ratifiziert werden, auch von denen, die das schon getan haben.

Die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Katharina Dröge, sprach von einer "klaren roten Linie", sollten die Zusatzerklärungen nicht zustande kommen. "Wenn es die beabsichtigten Änderungen nicht gibt, können wir einer Ratifizierung nicht zustimmen", sagte Dröge dem Handelsblatt. Laut Franziska Brantner (Grüne), parlamentarische Staatssekretärin im Bundeswirtschaftsministerium, muss klargestellt werden, dass "die missbräuchliche Anwendung des Instruments des Investitionsschutzes verhindert" werde.

Führende Kabinettsmitglieder Kanadas erhöhen derweil den Druck auf Deutschland, Ceta zu ratifizieren. "Jedes Land muss sein eigenes Ratifizierungsverfahren durchlaufen, aber Kanada ermutigt alle europäischen Länder, Ceta vollständig zu ratifizieren, um unseren Unternehmen Sicherheit und Berechenbarkeit zu bieten", sagte Mary Ng, Ministerin für internationalen Handel, dem Handelsblatt. Und Industrieminister François-Philippe Champagne äußerte: "Wenn du nicht mit Kanada handeln willst, mit wem denn dann?"

DJG/hab/mgo/29.08.2022

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