Finanz- und Wirtschaftsspiegel

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Ministerium: Völliger Verzicht auf Gas in der Stromerzeugung nicht möglich
Erscheinungsdatum Website: 03.08.2022 10:50:03
Erscheinungsdatum Publikation: 03.08.2022
BERLIN (Dow Jones)--Deutschland kann nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums nicht komplett auf Gas zur Stromerzeugung verzichten. Dies sei "aus Gründen der Sicherheit des Stromnetzes aktuell nicht möglich", hieß es in einem Papier aus dem Haus von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). Insgesamt soll der Einsatz von Gas im Bereich der Stromerzeugung aber deutlich reduziert werden. Mit der Einschätzung stellt sich das Wirtschaftsministerium gegen Forderungen von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) und auch von der Union, nach denen Gas nicht länger zur Produktion von Strom eingesetzt werden dürfe.
"Systemrelevante Gaskraftwerke können nicht einfach so abgeschaltet werden. Solche systemrelevanten Gaskraftwerke gibt es insbesondere in Bayern, wo der Netzausbau nicht ausreicht. Zudem gibt es Gaskraftwerke, die neben Strom auch Wärme produzieren, um diese Wärme an geschützte Kunden, nämlich Verbraucherinnen und Verbraucher zu liefern, auch diese sind z.T. systemrelevant", heißt es in dem Papier des Wirtschaftsministeriums. "Klar ist aber, dass da, wo es möglich ist, der Gasverbrauch in der Stromerzeugung reduziert werden muss und wird."
Zu diesem Ziel soll der Ausbau der erneuerbaren Energien vorangetrieben werden. Außerdem werde die Bundesregierung dem Gasmangel mit drei Rechtsverordnungen begegnen. Die erste Rechtsverordnung zur Ermöglichung der zeitlich befristeten Rückkehr von Steinkohlekraftwerken ans Netz trat am 14. Juli in Kraft. Die zweite Verordnung zur Aktivierung der Braunkohlereserve gilt zum 1. Oktober. Bereits stillgelegte Braunkohlekraftwerke können dann wieder ihren Betrieb aufnehmen.
Zudem sei eine Gaseinsparverordnung in Arbeit, die die unnötige Verstromung von Erdgas verhindern soll. Die Verordnung zielt laut Ministerium darauf, Gaskraftwerke aus der Stromerzeugung zu verdrängen. Nicht erfasst von dieser Verordnung seien aber systemrelevante Gaskraftwerke, die aus Gründen der System- und Versorgungssicherheit im Markt gebraucht werden, wie das Ministerium erklärte.
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