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Kabinett verlängert erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld

Erscheinungsdatum Website: 26.11.2021 19:15:04
Erscheinungsdatum Publikation: 29.11.2021

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BERLIN (Dow Jones)--Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die Bezugsdauer und den vereinfachten Zugang für Betriebe zur Kurzarbeit um drei Monate bis Ende März verlängert. Arbeitgebern werden weiterhin die Sozialversicherungsbeiträge vollständig erstattet. Damit sollen angesichts steigender Infektionszahlen anhaltende coronabedingte Schäden für Arbeitnehmer und Firmen abgemildert werden. So sollen Beschäftigungsverhältnisse auch im ersten Quartal 2022 stabilisiert sowie Arbeitslosigkeit und Insolvenzen vermieden werden. Die deutschen Maschinenbauer halten die Verlängerung jedoch für unnötig.

Das Kabinett beschloss, dass die Möglichkeit, die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes von bis zu 24 Monaten nutzen zu können, für weitere drei Monate bis zum 31. März 2022 gelten soll. Zusätzlich werden auch die Erleichterungen und Sonderregelungen für den Bezug des Kurzarbeitergeldes bis zum 31. März 2022 verlängert. Die Kosten werden auf rund 400 Millionen Euro geschätzt.

"Kurzarbeit zeigt sich als wirksames Instrument zur Sicherung von Millionen Arbeitsplätzen während der COVID-19-Pandemie", erklärte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) nach dem Kabinettsbeschluss. Aktuell stiegen die Infektionszahlen in Deutschland so stark wie nie zuvor in dieser Pandemie. Einzelne Bundesländer hätten bereits sogenannte 2G-Regelungen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens eingeführt.

"Es ist nicht auszuschließen, dass weitere verschärfte Maßnahmen ergriffen werden müssen, mit deutlichen Auswirkungen auf den lokalen Einzelhandel, das Gastgewerbe und den gesamten Dienstleistungsbereich", so Heil. Außerdem belasteten pandemiebedingte Lieferschwierigkeiten die Produktion im verarbeitenden Gewerbe. Für viele Betriebe sei es daher nicht absehbar, wann sie das Vorkrisenniveau wieder erreichen können.

"Mit der Kurzarbeitergeldverlängerungsverordnung bauen wir den betroffenen Betrieben und ihren Beschäftigten eine beschäftigungssichernde Brücke bis zum Ende des ersten Quartals 2022 und geben ihnen damit Planungssicherheit", erklärte Heil.

Der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) sieht die Maßnahmen angesichts des Fachkräftemangels kritisch. "Es gibt keine außergewöhnlichen Verhältnisse am Arbeitsmarkt, die eigentlich für eine solche Maßnahme die Voraussetzung sein müssen", erklärte VDMA-Hauptgeschäftsführer Thilo Brodtmann. Punktuell mögen Unternehmen wegen Engpässen in den Lieferketten oder coronabedingt gezwungen sein, vorübergehend Kurzarbeit anzumelden. "Demgegenüber gibt es aber sehr viele Unternehmen, die bereits händeringend nach Fachkräften suchen. Diese haben das Nachsehen, weil die erforderlichen Arbeitskräfte durch die Sondergelungen dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen", warnte Brodtmann.

Die vom Kabinett verabschiedeten Regelungen sehen außerdem vor, dass den Arbeitgebern weitere 50 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge erstattet werden, wenn ihre Beschäftigten während der Kurzarbeit an einer unter bestimmten Voraussetzungen geförderten beruflichen Weiterbildung teilnehmen. Auch können die Lehrgangskosten für diese Weiterbildungen abhängig von der Betriebsgröße ganz oder teilweise erstattet werden

Die Bundesregierung sowie Studien der OECD und des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) gehen davon aus, dass die Kurzarbeit millionenfach Arbeitsplätze gerettet hat. Das Instrument sei zwar sehr teuer, aber billiger als Massenarbeitslosigkeit.

DJG/aat//29.11.2021

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