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Bundestag beschließt Corona-Steuerhilfen für Familien und Betriebe

Erscheinungsdatum Website: 26.02.2021 16:00:32
Erscheinungsdatum Publikation: 01.03.2021

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BERLIN (Dow Jones)--Der Bundestag hat das Dritte Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen, das Familien und Unternehmen bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie unterstützen soll. Wie Bundestagsvizepräsident Hans-Peter Friedrich (CSU) bekanntgab, stimmten alle Fraktionen außer Grüne und Linke zu, die sich jeweils enthielten. Mit den steuerlichen Erleichterungen will die Koalition auch einen positiven Impuls für die konjunkturelle Erholung setzen.

Mit dem Gesetz, das nun noch den Bundesrat passieren muss, werden Familien, Gaststätten sowie verlustmachende Gewerbe steuerlich entlastet. Familien sollen auch 2021 einen Kinderbonus von 150 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind bekommen. Für Gaststätten soll der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent auf Speisen bis Ende 2022 verlängert werden, nicht aber für Getränke. Für Unternehmen und Selbstständige soll zudem der mögliche steuerliche Verlustrücktrag auf 10 Millionen Euro angehoben werden - gültig für die Jahre 2020 und 2021.

Aus der Wirtschaft wurde aber eine Nachbesserung gefordert. "Die Ausweitung des Verlustrücktrags auf 10 Millionen Euro ist zwar grundsätzlich richtig, greift allerdings zu kurz" ,sagte der Vizepräsident des Verbandes Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA), Bertram Kawlath. "Eine gleichzeitige Ausweitung des Rücktragzeitraums auf mindestens zwei, besser auf vier oder fünf Jahre muss folgen." Die jetzt beschlossene Erhöhung helfe maximal rund einem halben Prozent der Unternehmen, da diese verrechnungsfähige Vorjahresgewinne von 5 Millionen Euro oder mehr hätten. Kawlath hoffte darauf, "dass der Bundesrat die notwendige Korrektur vornimmt".

Redner der Koalition verteidigten die Regelungen in der Bundestagsdebatte dazu. "Aus unserer Sicht wäre es durchaus richtig, noch einen längeren Zeitraum zu nehmen", betonte der CSU-Finanzexperte Sebastian Brehm allerdings. "Aber diesen Kompromiss haben wir in der Diskussion mit dem Koalitionspartner nicht geschafft." Die Opposition übte Kritik und bestand unter anderem auf einem längeren Rücktragszeitraum.

Sachverständige hatten bei einer Anhörung im Bundestags-Finanzausschuss Anfang der Woche die Gesetzespläne generell positiv bewertet, nahezu alle hatten sich aber ebenfalls für eine Ausweitung der Regelung zum Verlustrücktrag ausgesprochen. Mehrere der Experten hatten zu einer Ausweitung des Zeitraums um drei Jahre geraten. Ein Teil der Sachverständigen hatte außerdem eine Verdoppelung des Kinderbonus auf 300 Euro pro Kind empfohlen.

DJG/ank/mgo/01.03.2021

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