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Aktieninstitut kritisiert Pläne für Finanzmarktintegritätsgesetz

Erscheinungsdatum Website: 19.02.2021 18:45:16
Erscheinungsdatum Publikation: 22.02.2021

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BERLIN (Dow Jones)--Das Deutsche Aktieninstitut hat Änderungen am Gesetzentwurf zur Stärkung der Finanzmarktintegrität verlangt, mit dem der Bund auf den Fall Wirecard reagiert. Geboten seien Nachbesserungen in den Bereichen Abschlussprüfung und Bilanzkontrolle. Es gelte, betrügerisches Verhalten schnell aufzuspüren, gleichzeitig aber rechtstreu agierende Unternehmen nicht über Gebühr zu belasten. Unter diesen Gesichtspunkten müsse der Entwurf "noch an entscheidenden Stellen nachgebessert werden", forderte die Geschäftsführende Vorständin Christine Bortenlänger.

Im Bereich Bilanzkontrolle begrüßte das Aktieninstitut das Vorhaben, das zweistufige Enforcement beizubehalten. Für die Abschlussprüfung drohe das Gesetz jedoch die Marktbedingungen deutlich zu verschlechtern, was zu Lasten der Unternehmen gehe. Die beabsichtigten Neuregelungen zur externen Rotation und zur Beschränkung von Nichtprüfungsleistungen würden "zu einer weiteren Konzentration auf dem Prüfermarkt führen". Vor allem große Unternehmen, die bereits jetzt nur zwischen wenigen großen Prüfungsgesellschaften wählen könnten, könne dies vor erhebliche Probleme stellen.

Die Höchstlaufzeit des Prüfungsmandats sollte nicht weiter begrenzt werden, forderte das Aktieninstitut deshalb. Da das notwendige Wissen über die Geschäftstätigkeit, Prozesse und Systeme des geprüften Unternehmens kontinuierlich aufgebaut werden müsse, bringe jeder Wechsel der Prüfungsgesellschaft vorübergehend einen Verlust an Prüfungsqualität mit sich. "Die notwendige Prüfungssicherheit kann jeweils nur mit erhöhtem Aufwand erreicht werden. Eine Verkürzung der Rotationsfrist ist deshalb nicht sinnvoll", heißt es in der Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf.

Restrukturierungen könnten behindert werden

Das Erbringen von Steuerberatungs-, Bewertungs- und anderen Nichtprüfungsleistungen durch den Abschlussprüfer solle wie bisher in engen Grenzen weiter möglich sein, denn sonst werde die Begleitung strategischer Großprojekte durch den eigenen Abschlussprüfer behindert. Das betreffe etwa Restrukturierungen, größere Kapitalmarktfinanzierungen oder auch die Abspaltung größerer Unternehmensteile. "Die geplanten Regelungen zur Abschlussprüfung lassen Verhältnismäßigkeit, Zielgenauigkeit und Praxistauglichkeit deutlich vermissen und werden die Unternehmen unnötig belasten", betonte Bortenlänger. "Der Bundestag ist jetzt gefordert, das Gesetz nachzubessern."

Die Bundesregierung hatte Mitte Dezember 2020 als Reaktion auf den Wirecard-Skandal mit dem Gesetzentwurf umfangreiche Reformpläne für die Finanzaufsicht Bafin und das Wirtschaftsprüferwesen auf den Weg gebracht. Vorgesehen sind unter anderem schärfere Regeln für Abschlussprüfer. Finanzminister Olaf Scholz (SPD) hatte seinerzeit erklärt, mit dem Gesetz wolle die Regierung dafür sorgen, "dass auf Bilanzen und die Testate von Wirtschaftsprüfern mehr Verlass ist".

Unter anderem soll nach den Plänen auch für Kapitalmarktunternehmen fortan eine verpflichtende externe Prüferrotation nach zehn Jahren gelten. Zudem sollen künftig für dasselbe Unternehmen neben der Prüfung Steuerberatungs- und Bewertungsleistungen nicht mehr erbracht werden dürfen, und die zivilrechtliche Haftung des Abschlussprüfers gegenüber dem geprüften Unternehmen soll verschärft werden. Vorgesehen ist auch eine Verschärfung des Bilanzkontrollverfahrens. Das zweistufige Verfahren soll künftig laut Bund "stärker staatlich-hoheitlich geprägt sein".

DJG/ank/cln/22.02.2021

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