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CO2-freie Lkw-Antriebe sollen von Eurovignette befreit werden

Erscheinungsdatum Website: 08.12.2020 17:20:03
Erscheinungsdatum Publikation: 09.12.2020

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BERLIN (Dow Jones)--Nach zähen Verhandlungen haben sich die EU-Mitgliedstaaten auf einen Kompromiss bei der geplanten Eurovignette für Lastkraftwagen geeinigt. CO2-freie Antriebe sollen demnach von der Gebühr befreit werden, wie Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) mitteilte. Zudem sollen saubere Fahrzeuge generell weniger zahlen. Eine generelle Pkw-Maut ist jedoch vom Tisch.

Die Pläne würden nicht verfolgt, "weil es dazu innerhalb der Bundesregierung keine Einigungschancen gibt", erklärte das Verkehrsministerium dazu. Scheuer betonte, den Mitgliedstaaten werde mehr Flexibilität erlaubt. "Das war das Ziel." Eine Reform der Eurovignetten-Richtlinie wurde bereits seit 2017 diskutiert. Nun soll sie bis zum übernächsten Freitag (18. Dezember) in den Trilogverhandlungen mit der EU-Kommission und dem Europäischen Parlament abgeschlossen werden. Dem jetzigen Kompromiss hätten auch Wirtschafts- und Logistikverbände zugestimmt, so Scheuer.

Spätestens acht Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie sollen nun in den EU-Mitgliedstaaten, in denen bereits Gebührensysteme für Nutzfahrzeuge vorhanden sind, diese verpflichtend für alle Lkw über 3,5 Tonnen erhoben werden. Die Mitgliedsstaaten könnten dabei selbst zwischen einem strecken- oder zeitbezogenen System wählen. Um kleine und mittlere Unternehmen zu schützen, seien reduzierte Mautsätze möglich.

Beim Klimaschutz können die EU-Staaten nun unterschiedliche Strategien einführen. CO2-freie Fahrzeuge können bis 2025 entweder komplett von der Maut befreit werden. Danach kann die Vergünstigung auf bis zu 75 Prozent der Kosten gesenkt werden, die Fahrzeuge mit der schlechtesten CO2-Bilanz zahlen. Dabei haben die einzelnen Mitgliedstaaten Gestaltungsspielraum innerhalb der einzelnen CO2-Emissionsklassen. Eine andere Möglichkeit ist es, den CO2-Ausstoß als externe Kosten auf die Maut aufzuschlagen und hier nach den Emissionsklassen zu differenzieren. Beide Modelle können aber auch zusammen genutzt werden.

Hybridfahrzeuge, die sowohl über einen Elektro- als auch über einen Verbrennungsmotor verfügen, dürfen als klimaneutral behandeln werden. Dafür müssen sie aber streckengenau - etwa über den Tachographen - nachweisen, dass sie ausschließlich im elektrischen Betrieb gefahren wurden.

chem

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