Finanz- und Wirtschaftsspiegel

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Eba setzt Regelung zu Zahlungsmoratorien wieder in Kraft

Erscheinungsdatum Website: 02.12.2020 18:10:25
Erscheinungsdatum Publikation: 03.12.2020

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FRANKFURT (Dow Jones)--Der Bankenregulierer Eba hat seine bis Ende September geltende Regelung über Zahlungsmoratorien für Kreditnehmer wegen der zweiten Corona-Welle wieder in Kraft gesetzt - allerdings in einer etwas strengeren Form. Danach wird es Banken zwar wieder erlaubt, neue Zahlungsziele ohne genaue Prüfung jeden Kredits zu akzeptieren. Allerdings müssen die Institute der Aufsichtsbehörde gegenüber darlegen, wie sie das Risiko eines Zahlungsausfalls im Blick behalten wollen. Die neue Regelung soll bis 31. März 2021 gelten. Die alte Regelung hatte von April bis Ende September gegolten.

"Wegen des zweiten Covid-19-Ausbruchs und der daraus resultierenden Regierungsmaßnahmen in vielen EU-Ländern sind viele Unternehmen und Privatpersonen stark von der Krise betroffen. Die Eba ist der Ansicht, dass diese Akteure keine operativen Hindernisse beim Zugang zu Krediten zu überwinden haben sollten", heißt es in der Mitteilung.

Allerdings sollten sich die so gewährten Hilfen auf die Überbrückung von Liquiditätsengpässen beschränken, die sich aus den verlängerten Lockdowns ergeben hätten. Die Frist für die Beantragung genereller Moratorien verlängere sich daher vom 30. September 2020 auf den 31. März 2021.

Laut Eba hat die zweite Corona-Welle aber auch das Risiko erhöht, dass einige Kreditnehmer tatsächlich insolvent werden, was sich weiterhin in der Eigenkapitalausstattung der Banken spiegeln müsse. Daher führt die Eba zwei Beschränkungen ein, die auch für bereits bestehende Moratorien gelten:

1. Wenn im Rahmen eines allgemeinen Zahlungsmoratoriums ein neues Zahlungsziel vereinbart wird, dann darf diese Sonderbehandlung nicht länger als neun Monate dauern. Damit wird die Länge des Moratoriums gegenüber einem Kreditnehmer ab 30. September 2020 insgesamt gekappt. Dabei sollen auch die vor dem 30. September bestehenden Moratorien berücksichtigt werden. Auch für sie gelten die neuen Regeln, selbst wenn dann die Spanne von neun Monaten überschritten wird.

2. Die Institute müssen den Aufsichtsbehörden Pläne darüber vorlegen, wie sie sicherstellen wollen, dass sie rechtzeitig die Zahlungsunfähigkeit eines Kunden in Bezug auf die dem Moratorium unterliegenden Kredite bemerken.

Laut Eba unterlagen im Juni Kredite für 871 Milliarden Euro solchen Moratorien. Das waren 6 Prozent der insgesamt ausstehenden Kredite. 50 Prozent dieser Kredite waren vor September fällig, 85 Prozent vor Dezember.

DJG/hab/apo

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