Finanz- und Wirtschaftsspiegel

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Kabinett billigt Entwurf für ein vereinfachtes Insolvenzverfahren

Erscheinungsdatum Website: 14.10.2020 17:10:02
Erscheinungsdatum Publikation: 15.10.2020

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BERLIN (Dow Jones)--Finanziell bedrohte Unternehmen in Deutschland sollen ein Sanierungskonzept künftig auch ohne ein Insolvenzverfahren umsetzen können. Das Bundeskabinett stimmte einem Gesetzentwurf zu, mit dem das bisherige Sanierungs- und Insolvenzrecht umfassend reformiert werden soll. Voraussetzung für eine Restrukturierung soll dabei sein, dass die Gläubiger dem Sanierungsplan im jeweiligen Einzelfall zustimmen.

Mit dem Gesetzentwurf will die Regierung insbesondere Unternehmen besser schützen, die im Kern solide sind, aber infolge der Corona-Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Erstmals können sie belastende Verträge beenden, wenn der andere Vertragspartner seine Zustimmung für eine Anpassung oder Beendigung verweigert und dadurch ansonsten eine Insolvenz droht. Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) sprach von einem "Meilenstein".

Ab 1. Januar 2021 gilt allerdings wieder die reguläre Insolvenzantragspflicht wegen Überschuldung. Sie war wegen der Pandemie zeitweise ausgesetzt worden. Wirtschaftsverbände rechnen deswegen mit einer Zunahme der Insolvenzen zum Jahreswechsel. Mit der gelockerten Überschuldungsprüfung hofft die Regierung indes, dass sich der Effekt abmildert.

Der Entwurf soll sicherstellen, dass in sogenannten Eigenverwaltungsverfahren grundsätzlich nur solide vorbereitete Vorhaben auf einen Insolvenzverwalter verzichten können. Zugleich steht Unternehmen ein rechtssicherer Weg zu den eigenverwaltungsbasierten Sanierungsoptionen offen. Ziel ist auch zu verhindern, dass deutsche Unternehmen ausländische Insolvenzverfahren nutzen.

DJG/pso/rio

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