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Justizministerin will mit neuem Gesetz Insolvenzen verhindern

Erscheinungsdatum Website: 18.09.2020 18:55:02
Erscheinungsdatum Publikation: 21.09.2020

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BERLIN (Dow Jones)--Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) will mit einem neuen Gesetz Unternehmen davor bewahren, Insolvenz anmelden zu müssen. Stattdessen soll ihnen die Möglichkeit gegeben werden, frühzeitig Sanierungen einzuleiten, heißt es laut Tagesspiegel in einem neuen Referentenentwurf zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts, der derzeit in der Bundesregierung abgestimmt wird.

"Von den neuen Möglichkeiten werden insbesondere Unternehmen profitieren können, die unter den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie leiden, obwohl sie weiterhin über ein überzeugendes Geschäftsmodell verfügen", sagte Lambrecht dem Tagesspiegel. Der Entwurf biete einen "modernen und effektiven Rahmen" für die Unternehmenssanierung. "Unternehmen, die ihren Gläubigerinnen und Gläubigern eine realistische Sanierungsperspektive aufzeigen können, sollen ihr Sanierungskonzept auch außerhalb des Insolvenzverfahrens durchsetzen können", betonte die Ministerin.

Das neue Gesetz sieht vor, dass einzelne Gläubiger ein Sanierungsvorhaben nicht mehr blockieren können, wenn das Konzept von der Mehrheit der Gläubiger unterstützt wird. Zeitlich soll die Regelung möglichst nahtlos an die bisher geltenden, coronabedingten Erleichterungen beim Insolvenzrecht anschließen. Bis zum 31. Dezember dieses Jahres müssen Unternehmen, die zwar überschuldet, aber nicht zahlungsunfähig sind, keinen Insolvenzantrag stellen.

Nach Auslaufen dieser Regelung soll das neue Gesetz greifen. Es soll die Frist für einen Insolvenzantrag für überschuldete Firmen dauerhaft von drei auf sechs Wochen verlängern. Zudem soll der Überschuldungsprüfung künftig ein gelockerter Maßstab zugrunde gelegt werden, der auch auf die derzeitigen Prognoseunsicherheiten Rücksicht nimmt.

Für die Prognose, ob ein Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet ist, soll künftig statt eines zweijährigen ein einjähriger Prognosezeitraum reichen. Während der Corona-Krise soll der Zeitraum für die Prüfung, ob das Unternehmen fortgeführt werden kann, sogar auf vier Monate eingeschränkt werden. Dadurch soll verhindert werden, dass Unternehmen, die coronabedingt erhebliche Umsatzeinbrüche erleiden, Insolvenzanträge allein aufgrund krisenbedingt bestehender Prognoseunsicherheiten stellen müssen, betonte ein Sprecher des Ministeriums.

DJG/aat/smh/21.09.2020

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