Bauwirtschaft

Der Newsletter "Bauwirtschaft" informiert über allgemeine markt-relevante Themen zur Bauwirtschaft. Im geschlossenen Online-Bereich können Abonnenten zudem täglich noch weitere Nachrichten zur Baubranche einsehen, die sukzessive aktualisiert werden.

Bundesrat billigt Gebäudeenergiegesetz

Erscheinungsdatum Website: 06.07.2020 17:45:02
Erscheinungsdatum Publikation: 07.07.2020

zurück zur Übersicht

BERLIN (Dow Jones)--Für die energetischen Anforderungen von Neubauten und Bestandsgebäuden gelten nach einem Beschluss des Bundesrates künftig einheitliche Regelungen. Die Länderkammer billigte das so genannte Gebäudeenergiegesetz. Erreicht werden sollen Energieeinsparungen durch eine effiziente Anlagetechnik und einen energetisch hochwertigen baulichen Wärmeschutz, teilte der Bundesrat weiter mit. Der verbleibende Energiebedarf solle zunehmend durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Der Gesetzesbeschluss schreibt vor, wie sie zur Wärme- und Kälteversorgung einzusetzen sind.

Außerdem sieht er den Angaben zufolge ein Einbauverbot für Ölheizungen ab 2026 vor und bestimmt, dass Gas- und Ölheizungen, die seit 1991 eingebaut oder aufgestellt wurden, nur 30 Jahre lang betrieben werden dürfen. Für diejenigen, die ihre alte Ölheizung durch ein klimafreundlicheres Modell ersetzen lassen, gibt es eine Austauschprämie.

Der Bundestag hatte den ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung in zahlreichen Punkten geändert und dabei viele Anregungen des Bundesrates übernommen, wie die Länderkammer in einer Mitteilung hervorhob. So seien die erneuerbaren Energien mit Photovoltaik-Strom und Biomethan gezielt gestärkt worden. Außerdem enthalte das Gesetz innovative Ansätze mit Regelungen zu Wasserstoff, CO2-Bilanzierung und der Berücksichtigung synthetischer Brennstoffe.

Darüber hinaus wird der 52-GW-Ausbaudeckel für Solaranlagen abgeschafft - eine Maßnahme, die die Länder mehrfach gefordert hatten. In einer begleitenden Entschließung begrüßte der Bundesrat, dass der Bundestag die Aufhebung des Solardeckels beschlossen und das Energieeinsparrecht für Gebäude zusammengeführt hat.

Zugleich betonte er, es müsse bei der Entwicklung von klimapolitisch notwendigen Gebäudesanierungsstrategien auch darum gehen, die Belange der Mieterinnen und Mieter zu berücksichtigen. Für den zügigen Ausbau einer CO2-neutralen Wärmeversorgung durch erneuerbare Energien müssten außerdem entsprechende Rahmenbedingungen und Anreize geschaffen werden. Darüber hinaus drang der Bundesrat darauf, Grubengas den erneuerbaren Energien und auch der Biomasse gleichzustellen.

bau

zurück zur Übersicht