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Kabinett beschließt Erhöhung des Kurzarbeitergeldes

Erscheinungsdatum Website: 30.04.2020 18:05:24
Erscheinungsdatum Publikation: 04.05.2020

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BERLIN (Dow Jones)--Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes beschlossen. Mit den höheren Lohnersatzleistungen will die Bundesregierung die negativen wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise für die Arbeiternehmer abmildern.

Die Anhebung wird von der Bezugsdauer abhängig gemacht. Ab dem vierten Monat soll das Kurzarbeitergeld von derzeit 60 auf dann 70 Prozent des Nettolohns steigen, ab dem siebten Monat auf 80 Prozent. Für Eltern werden die Gelder auf 77 beziehungsweise 87 Prozent des letzten Nettoeinkommens erhöht. Die Aufstockungen sollen längstens bis zum 31. Dezember gelten. Bislang haben bereits rund 725.000 Betriebe Kurzarbeit beantragt.

Für Bezieher von Arbeitslosengeld I wird die Bezugsdauer einmalig um drei Monate verlängert, wenn ihr Anspruch zwischen Mai und Dezember auslaufen sollte. "Die aktuelle Situation der Covid-19-Pandemie stellt uns auch in den kommenden Monaten noch vor große Herausforderungen", erklärte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes sei nötig, aber reiche nicht aus. "Die Krise trifft aber auch Menschen, die schon vor der Corona-Lage arbeitslos geworden sind. Sie haben es in der aktuellen Situation sehr schwer, einen neuen Arbeitsplatz zu finden. Deshalb sorgen wir dafür, dass das Arbeitslosengeld in dieser außergewöhnlichen Lage länger bezogen werden kann."

Die Kosten für die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes und die Verlängerung der Anspruchsdauer beim Arbeitslosengeld belaufen sich auf über 2 Milliarden Euro. Mit dem Kabinettsbeschluss wird eine Vereinbarung des Koalitionsausschusses von vergangenem Mittwoch umgesetzt. Die Maßnahmen sind Teil des Sozialschutzpaket II, dass die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abfedern will.

DJG/aat/apo/04.05.2020

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