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Scholz hält vorzeitige Soli-Abschaffung für finanzierbar

Erscheinungsdatum Website: 31.01.2020 18:05:24
Erscheinungsdatum Publikation: 03.02.2020

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BERLIN (Dow Jones)--Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hat sich offen für den Vorschlag von SPD-Fraktionsgeschäftsführer Carsten Schneider gezeigt, die zum 1. Januar 2021 beschlossene Abschaffung des Solidaritätszuschlages für 90 Prozent der Steuerzahler ein halbes Jahr früher in Kraft treten zu lassen. Dies werde im Haushalt finanzierbar sein.

"Wir haben Möglichkeiten, wenn wir das langfristig planen, diese Dinge zu tun", sagte Scholz im Deutschlandfunk. "Es geht da um Entwicklungen, die in diesem Jahr stattfinden, das gerade begonnen hat, und da kann man schon hoffen, dass die Spielräume sich dabei erwirtschaften lassen werden." Es sei "nicht verwunderlich, dass jetzt diskutiert wird, ob man das nicht ein bisschen früher eintreten lassen kann". Es sei ein einfaches gesetzgeberisches Vorhaben. "Da muss man ja nur ein Datum ändern."

Die Spitzen der großen Koalition hatten sich vergangene Nacht auf eine Reihe von Maßnahmen zur Stärkung des Arbeitsmarkts und des Wirtschaftsstandorts Deutschland geeinigt, darunter Milliardenhilfen für Bauern und eine längere Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld in Branchen mit Strukturproblemen. Noch keine Einigung war aber darüber erreicht worden, wie mit dem Rekordüberschuss im Haushalt umgegangen werden soll. Dazu soll nun eine Arbeitsgruppe tagen.

Walter-Borjans kritisiert die Union

In der Koalition dringt vor allem die SPD auf massive Investitionen, für die sie auch die Aufnahme neuer Schulden in Kauf nehmen will. Die Union will hingegen eine Senkung der Unternehmenssteuer. SPD-Chef Norbert Walter-Borjans betonte nach dem Spitzentreffen weiteren Klärungsbedarf mit der Union. Er verwies auf die SPD-Forderungen eines massiven Investitionspakets und eine Entschuldung von Kommunen. "Da ist der Koalitionspartner bislang wenig beweglich", bemängelte er im RBB.

Auch werde das Vorziehen der Abschaffung des Soli für 90 Prozent der Steuerzahler "bislang jedenfalls abgelehnt vom Koalitionspartner", kritisierte der SPD-Chef. "Das zeigt, dass er für die kleinen Einkommensbezieher und auch für die mittleren offenbar nicht ganz so viel Verständnis hat, wie wir uns das wünschen würden." Auf die Frage, ob er mit dem Beschluss der Klärung weiterer Investitionen durch eine Arbeitsgruppe zufrieden sei, erklärte er: "Mit diesem Punkt, das sage ich ganz offen, bin ich das nicht." Die Kurzarbeiterregelung nannte er aber einen "Durchbruch".

Zu dem von der SPD geforderten Vorziehen der Soli-Teilabschaffung kamen aus der Union nach der Sitzung erneut kritische Töne. "Wenn jetzt mehr Spielräume im Haushalt da sind, dann möchten wir eigentlich das Ziel verfolgen, ... die Abschaffung breiter aufzustellen", sagte CSU-Generalsekretär Markus Blume im "Morgenmagazin" des ZDF. "Die Soli-Abschaffung für alle ist etwas, das uns sehr wichtig ist." Darüber werden man mit der SPD noch reden.

Altmaier dringt auf Zeitplan für Soli-Ende

Unions-Fraktionschef Ralph Brinkhaus (CDU) warnte vor einer Haushaltsbelastung durch ein Vorziehen der Soli-Teilabschaffung. "Das konnte mir noch niemand erklären, wo das Geld entsprechend herkommen soll", sagte er im Deutschlandfunk. "Da ist Olaf Scholz gefordert." Die Überschüsse seien "nicht so umfangreich, dass wir jetzt ganz wild anfangen können, alles zu verteilen".

Unterdessen mahnte auch Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) einen Zeitplan für eine vollständige Soli-Abschaffung an. "Ich hätte mir gewünscht, dass wir über den ersten Schritt hinaus auch weitere Termine bereits im Gesetz verankert hätten", sagte er in einer Regierungserklärung im Bundestag. Man habe ja aber noch einige Monate Zeit bis zur nächsten Bundestagswahl, um hier "Planungssicherheit" herzustellen.

Nach dem vom Parlament beschlossenen Gesetz soll der Solidaritätszuschlag von derzeit 5,5 Prozent ab 2021 für 90 Prozent der Steuerzahler wegfallen. Für weitere rund 6,5 Prozent soll er in Teilen entfallen. Dazu werden die Freigrenzen deutlich angehoben: Der Soli soll nur noch bei Personen erhoben werden, die bei einer Einzelveranlagung auf 16.956 Euro und bei einer Zusammenveranlagung von Partnern auf 33.912 Euro an Einkommen- oder Lohnsteuer kommen. Bisher liegt diese Grenze bei 972 beziehungsweise 1.944 Euro.

DJG/ank/jhe/03.02.2020

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