Finanz- und Wirtschaftsspiegel

Der Newsletter "Finanz- und Wirtschaftsspiegel" informiert täglich über die Aktivitäten der internationalen Zentralbanken mit Schwerpunkt auf die Europäische Zentralbank, die Federal Reserve und die Bank of Japan.

Rentenversicherung übt scharfe Kritik an Grundrenten-Gesetzentwurf

Erscheinungsdatum Website: 21.01.2020 17:30:02
Erscheinungsdatum Publikation: 22.01.2020

zurück zur Übersicht

BERLIN (AFP)--Die Deutsche Rentenversicherung übt scharfe Kritik am Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zur Grundrente. In einer Stellungnahme äußert die für die Umsetzung der Grundrente zuständige Behörde massive inhaltliche, verfassungsrechtliche und finanzielle Bedenken, wie das Handelsblatt am Dienstag berichtete. Die Rentenversicherung stelle auch den von Heil geplanten Starttermin der Grundrente am 1. Januar 2021 in Frage.

Die sozialpolitische Begründung der vorgesehenen Regelungen sei "zum Teil widersprüchlich und in der Zielstellung nicht eindeutig", zitierte die Zeitung aus dem 16-seitigen Dokument. Das Vorhaben stelle eine "noch nie dagewesene Zäsur" dar, die Umsetzung werde die Rentenversicherung "außerordentlich stark belasten", heißt es demnach weiter.

Die Verwaltungskosten im Einführungsjahr würden "voraussichtlich mehrere hundert Millionen Euro und damit mehr als 25 Prozent der Leistungsausgaben für die Grundrente betragen". Der für die Einkommensprüfung geplante Datenaustausch zwischen Rentenversicherung und Finanzämtern lasse sich bis 2021 nicht aufbauen, für den notwendigen Stellenaufbau wegen des erhöhten Verwaltungsaufwandes gebe es kurzfristig kein Personal.

"Von daher müsste das Inkrafttreten des Gesetzes entsprechend verschoben werden", heißt es dem Bericht zufolge in der Stellungnahme. Ob die im Referentenentwurf angegebenen Mehrausgaben für die Grundrente von 1,4 Milliarden Euro im Einführungsjahr "plausibel sind, lässt sich von der Deutschen Rentenversicherung nicht überprüfen".

Arbeitsminister Heil hatte geplant, den Gesetzentwurf noch im Januar im Bundeskabinett beschließen zu lassen. Der vorgelegte Gesetzentwurf sorgt beim Koalitionspartner CDU/CSU auf große Bedenken. So hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) angekündigt, in der Ressortabstimmung Bedenken anzumelden.

Heils Entwurf sieht vor, dass Geringverdiener, die mindestens 33 Jahre "Grundrentenzeiten" vorweisen können, einen Zuschlag auf die Rente erhalten sollen. "Grundrentenzeiten" sind Zeiten, in denen Pflichtbeiträge aus Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflegetätigkeit gezahlt wurden. Der Grundrentenzuschlag soll in einer Staffelung von 33 bis 35 Beitragsjahren ansteigend berechnet werden.

DJG/sha

zurück zur Übersicht