Märkte der Welt

Der Newsletter "Märkte der Welt" enthält - nach Regionen gegliedert - wöchentliche Zusammenfassungen und Hintergrundanalysen der wichtigsten Nachrichten zur Außenwirtschaft sowie Informationen zu Auslandsaktivitäten deutscher Unternehmen unterschiedlichster Branchen. Zudem sind weiterführende Kontaktadressen mit Ansprechpartnern angegeben. Die Berichterstattung wird durch das weltweite Netz der Bundesagentur für Außenwirtschaft (bfai) unterstützt und ist mit Grafiken und Charts angereichert.

Nach dem Brexit ist längst nicht Schluss

Erscheinungsdatum Website: 18.12.2019 11:10:03
Erscheinungsdatum Publikation: 19.12.2019

zurück zur Übersicht

Im Februar beginnt die Aushandlung eines Handelsvertrags

BRÜSSEL (AFP)--Mit dem klaren Wahlsieg der britischen Konservativen scheint der Brexit nun nicht mehr aufzuhalten. Noch vor Weihnachten will Premier Boris Johnson die Ratifizierung des Austrittsabkommens im britischen Unterhaus einleiten. Doch mit dem Brexit ist noch lange nicht Schluss. Nach dem Austritt beginnen äußerst schwierige Verhandlungen über die künftigen Beziehungen. Ein Überblick:

20. Dezember 2019

Johnson bringt den mit der EU ausgehandelten Austrittsvertrag in das britische Unterhaus zur Ratifizierung ein. Die 535 Seiten starke Vereinbarung legt unter anderem die finanziellen Verpflichtungen Londons gegenüber der EU sowie die künftigen Rechte der Bürger beider Seiten fest.

13. bis 16. Januar 2020

Nach der Billigung durch das Unterhaus könnte auch das Europaparlament bei seiner Plenarsitzung in Straßburg über den Brexit-Vertrag abstimmen. Wird er angenommen, wäre der Ratifizierungsprozess auch auf EU-Seite abgeschlossen. Nationale Parlamente müssen den Vertrag nicht billigen.

31. Januar 2020

Um Mitternacht deutscher Zeit endet die EU-Mitgliedschaft Großbritanniens (23.00 Uhr britischer Zeit).

1. Februar 2020

Nun beginnt eine Übergangsphase bis mindestens Ende 2020. Großbritannien bliebe vorerst noch im Binnenmarkt und in der Zollunion. Diese Periode wollen beide Seiten nutzen, um die künftigen Beziehungen und insbesondere ein Freihandelsabkommen auszuhandeln.

25. Februar 2020

Nach den Beschlüssen des letzten EU-Gipfels würden die Europaminister der Mitgliedstaaten das Mandat für die Verhandlungen verabschieden. Sie kommen Ende Februar zusammen. Nehmen sie das Mandat an, könnten die Gespräche über das Freihandelsabkommen voraussichtlich im März starten. Auf EU-Seite werden sie wie schon die Austrittsverhandlungen von dem Franzosen Michel Barnier geführt.

1. Juli 2020

Die britische Regierung muss bis zu diesem Termin entscheiden, ob sie die Verhandlungsphase für das Freihandelsabkommen über Ende 2020 hinaus verlängert. Nach den Bestimmungen im Austrittsvertrag ist dies einmal für ein oder zwei Jahre möglich - also bis Ende 2021 oder Ende 2022. Johnsons Konservative haben eine Verlängerung bisher aber ausgeschlossen.

Oktober/November 2020

Ohne Verlängerung müssen die Verhandlungen jetzt abgeschlossen sein, um die Vereinbarung noch zu ratifizieren. Geht es um ein reines Handelsabkommen, muss auf EU-Seite nur das Europaparlament zustimmen. Sind aber auch Bereiche wie Dienstleistungen, Finanzgeschäfte, Daten- oder Investitionsschutz enthalten, könnte auch das grüne Licht der nationalen - und je nach Mitgliedstaat - sogar regionaler Parlamente nötig sein.

31. Dezember 2020

Ist das Freihandelsabkommen verabschiedet, scheidet Großbritannien auch aus dem Binnenmarkt und der Zollunion aus. Damit wären die letzten direkten Verbindungen aus 47 Jahren britischer EU-Mitgliedschaft endgültig gekappt.

zurück zur Übersicht