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Oberstes Gericht Polens verwirft wichtigen Teil der PiS-Justizreformen

Erscheinungsdatum Website: 06.12.2019 13:25:02
Erscheinungsdatum Publikation: 09.12.2019

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WARSCHAU (AFP)--Das Oberste Gericht Polens hat einen wichtigen Teil der Justizreformen der nationalkonservativen Regierung des Landes mit deutlichen Worten verworfen. Der neue Landesjustizrat (KRS) biete "keine ausreichenden Garantien für seine Unabhängigkeit gegenüber Organen der Legislative und der Exekutive", erklärte Richter Bohdan Bieniek als Berichterstatter des Obersten Gerichts.

Die in das KRS-Gremium berufenen Richter hätten von den Veränderungen durch die PiS-Regierung profitiert, erklärte Bieniek. "Dies alles deutet darauf hin, dass der KRS von der Legislative und der Exekutive abhängig ist."

Die Einlassung der Obersten Richter erfolgte nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom vergangenen Monat. Die Luxemburger Richter hatten in einem Urteil über die von der PiS-Regierung reformierte Disziplinarkammer am Obersten Gericht entschieden, es sei Sache der obersten polnischen Richter, über die ausreichende Unabhängigkeit der Kammer und somit auch des Landesjustizrats zu befinden.

Berufen werden die Mitglieder der Disziplinarkammer vom polnischen Präsidenten. Klagen hiergegen sind nicht möglich. Entscheidend für die Unabhängigkeit der Kammer ist nach dem Luxemburger Urteil daher der Landesjustizrat, der dem Präsidenten Vorschläge macht. Im Zuge der Reform wurden hier der Einfluss der Politik deutlich erhöht und das Mandat der derzeitigen Mitglieder auf vier Jahre begrenzt. Zudem soll es bei Neubesetzungen Unregelmäßigkeiten gegeben haben.

Der Präsident des KRS kritisierte das Votum des Obersten Gerichts. Die Entscheidung habe keinen Einfluss auf die Arbeit des Landesjustizrats und der Disziplinarkammer. Das Urteil sei "zweifelhaft in Bezug auf das Prinzip der Unabsetzbarkeit von Richtern".

Die polnische Opposition begrüßte die Entscheidung. Diese sei "verheerend" für die Justizreform der PiS-Regierung, sagte der linke Abgeordnete Krzysztof Smiszek. Die EU hatte die polnische Justizreform als unzulässige Eingriffe in die Unabhängigkeit der Justiz kritisiert. Sie strengte mehrere Verfahren gegen die Reformen vor dem EuGH an.

ost/9.12.2019

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