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Kohleausstiegsgesetz wegen Regeln zur Windkraft in der Kritik

Erscheinungsdatum Website: 12.11.2019 17:25:02
Erscheinungsdatum Publikation: 13.11.2019

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BERLIN (Dow Jones)--Der von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) vorgelegte Vorschlag für ein Kohleausstiegsgesetz ist auf heftige Kritik gestoßen. "Mit ihrem völlig unzureichenden Entwurf sabotiert die Bundesregierung die Energiewende und ignoriert die Notwendigkeiten für einen effektiven Klimaschutz", erklärte der Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, Anton Hofreiter. Auf Widerstand stößt darin vor allem die konkrete Ausgestaltung der 1.000-Meter-Abstandsregel für Windräder, die die Große Koalition in ihrem Klimaprogramm 2030 festgeschrieben hatte.

Laut dem Entwurf soll der Mindestabstand bereits in "Gebieten mit zulässiger zusammenhängender Wohnbebauung mit mehr als fünf Wohngebäuden" gelten. Dies werde im Baugesetzbuch festgeschrieben. Hofreiter zufolge wird die Regel damit nicht nur in Wohngebieten, "sondern quasi überall gelten". "Damit errichten Union und SPD nahezu um jede Gießkanne eine 1-km-Sperrzone für Windkraftanlagen", so der Grüne. "Das ist ein weiterer Sargnagel für die Windkraft." Mit Enercon hatte in der vergangenen Woche der größte Windanlagenbauer angekündigt, 3.000 Stellen zu streichen.

Klausel genehmigt Betrieb von Datteln 4

Der Referentenentwurf für das Kohleausstiegsgesetz, in den Dow Jones Newswires Einblick hatte, erlaubt auch den Betrieb des umstrittenen Kohlekraftwerks Datteln 4 des Betreibers Uniper. Eingefügt worden sei eine Bestandsschutzregelung "für die Kohleanlagen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung besitzen", erklärte ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums. "Inhaber einer bestehenden Genehmigung können diese nutzen. Das gebieten Recht und Gesetz und das wird im Gesetzentwurf wiedergegeben." Der Kraftwerksbetreiber Uniper hatte diese Genehmigung am 19. Januar 2017 von der Bezirksregierung Münster erhalten, wie ein Vorstand anlässlich der Quartalsbilanz am Dienstag mitteilte.

Bei der Steinkohleverstromung sieht der Gesetzentwurf eine Verringerung auf 15 Gigawatt bis Ende 2022 und 8 Gigawatt bis Ende 2030 vor. So sollen die Empfehlungen der Kohlekommission umgesetzt werden. Noch im nächsten Jahr sind Ausschreibungen für Stilllegungen bis 2026 geplant. Ende 2022 soll dann ein separater Gesetzentwurf folgen, der den endgültigen Ausstieg aus der deutschen Kohleverstromung bis 2038 regelt. Bei der Braunkohle liefen derzeit noch die Verhandlungen mit den Betreibern. Erst wenn hier eine Verständigung erzielt werde, könnten die Regelungen in den Gesetzentwurf integriert werden, erklärte der Sprecher.

Festschreibung des Ökostromziels 2030

Altmaiers Entwurf sieht ein ganzes Bündel weiterer Maßnahmen vor, darunter auch zum Monitoring der Versorgungssicherheit, zur Strompreiskompensation, zum Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) oder zum Bundesnaturschutzgesetz. Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) soll zudem das Ziel festgeschrieben werden, den Ökostromanteil bis zum Jahr 2030 auf 65 Prozent zu erhöhen. Solaranlagen sollen auch jenseits der 52 Gigawatt gefördert werden, und das Ausbauziel bei Offshore-Wind wird von 15 auf 20 Gigawatt angehoben. Bedingung sei jedoch der rechtzeitige Netzausbau.

Der Entwurf werde den Umbau der Energieversorgung auf nachhaltige Energie einen Riesenschritt vorantreiben, erklärte das Wirtschaftsministerium. Deutschland sei das einzige Industrieland, das gleichzeitig aus der Kernenergie und der Kohleverstromung aussteige. "Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gelingt uns dieser Spagat." Das Maßnahmenpaket soll noch im November 2019 im Kabinett verabschiedet werden.

DJG/pso/smh

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