Finanz- und Wirtschaftsspiegel

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Städte- und Gemeindebund offen für Lockerung von Hartz-IV-Sanktionen
Erscheinungsdatum Website: 04.11.2019 18:00:07
Erscheinungsdatum Publikation: 05.11.2019
BERLIN (AFP)--Die Kommunen zeigen sich vor dem Hartz-IV-Urteil des Bundesverfassungsgerichts am kommenden Dienstag offen für eine Lockerung der Sanktionen. Es gebe "keinen Grund, bei Menschen unter 25 Jahren schärfere Sonderreglungen vorzusehen", sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland". "Diese sollten entfallen." Es wäre zu begrüßen, wenn durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eine Vereinfachung der Sanktionsregelungen angestoßen würde.
Landsberg geht aber davon aus, dass die Sanktionsregelungen grundsätzlich verfassungskonform sind. "Das Grundgesetz fordert keine voraussetzungslosen Sozialleistungen." Die Zahl der Menschen, die von der Grundsicherung für Arbeitssuchende leben müssten, habe zudem einen historischen Tiefstand erreicht. "Dies zeigt, dass das Prinzip des Förderns und Forderns funktioniert", sagte Landsberg. Zum Fordern gehörten aber in letzter Konsequenz auch Sanktionen.
"Die Jobcenter brauchen die Möglichkeit der Leistungskürzung im Fall von wiederholten Terminversäumnissen, versäumten Eigenbemühungen oder konsequenter Arbeitsverweigerung." Der Sozialverband VdK widersprach Landsberg. "Aus unserer Sicht verstoßen die aktuellen gesetzlichen Sanktionsvorschriften gegen die Menschenwürde und somit gegen das Grundgesetz", sagte VdK-Präsident Verena Bentele dem RND. "2010 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass der Leistungsanspruch bei Hartz IV so ausgestaltet sein muss, dass ein menschenwürdiges Existenzminimum gewährleistet wird." Sanktionen würden zu einer systematischen Unterschreitung des Existenzminimums führen und damit zu einem Verstoß gegen Grundrechte.
Das Bundesverfassungsgericht entscheidet am Dienstag, inwieweit die umstrittenen Hertz-IV-Sanktionen mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Im Kern geht es darum, ob die Regeln das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum verletzen.
DJG/flf