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Altmaier will für Windkraft-Ausbau den Artenschutz lockern

Erscheinungsdatum Website: 07.10.2019 16:28:59
Erscheinungsdatum Publikation: 08.10.2019

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BERLIN (Dow Jones)--Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier will den Artenschutz lockern, um den Ausbau der Windenergie an Land zu beschleunigen. Bundesumweltministerin Svenja Schulze soll bis 2020 mit den erneuerbaren Energien einen weiteren Ausnahmegrund im Bundesnaturschutzgesetz aufnehmen, heißt es in einem 18-Punkte-Programm, über das die Zeitung "Die Welt" berichtet und in das Dow Jones Newswires Einblick hatte. Auch sollen Klimaschutz-Maßnahmen von den Ausgleichspflichten im Bundesnaturschutzgesetz vollständig ausgenommen werden.

Mit dem Programm will Altmaier auch die Akzeptanz von Windenergie stärken und Rechtssicherheit schaffen. Damit das 2030-Ziel, den Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch auf 65% zu steigern, erreicht werden kann, "bedarf es einer Gemeinschaftsanstrengung von Bund, Ländern, Gemeinden und Kommunen", heißt es in dem Papier. In dem Arbeitsplan ruft der Wirtschaftsminister auch andere Ressorts zum schnellen Handeln auf. Bundesfinanzminister Olaf Scholz soll noch in diesem Jahr sicherstellen, dass Kommunen am Betrieb von Windenergieanlagen finanziell beteiligt werden. Dies könne etwa im Gesetz zur Grundsteuerreform durch einen gesonderten Hebesatz erfolgen. So soll es für Bürgermeister lukrativer werden, sich für Windparks einzusetzen.

Bundesinnenminister Horst Seehofer soll noch bis Jahresende den Beschluss des Klimakabinetts zu Abstandsregelungen umsetzen. Danach ist vorgesehen, dass Windräder mindestens 1km von Siedlungen entfernt sein sollen und dies in der Regionalplanung berücksichtigt werden müsse. Kommunen können sich aber auch für geringere Abstände entscheiden. Bis 2020 soll Seehofer nach dem Willen Altmaiers zudem eine Beratungsstelle einrichten, um schneller Flächen für die Windenergie auszuweisen.

An Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer geht die Bitte, die Vorschriften für Luftfahrthindernisse zu überarbeiten und sich mit der Deutschen Flugsicherung auseinanderzusetzen. Bislang muss in Deutschland laut der Fachagentur Windenergie ein Abstand von mindestens 3 km zu sogenannten Drehfunkfeuern eingehalten werden, und bei einem Radius von bis zu 15 km muss das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung beteiligt werden. Im Bereich der militärischen Luftraumnutzung werden laut der Agentur derzeit 900 Anlagen mit 3,6 GW Leistung nicht genehmigt.

Schließlich soll Bundesjustizministerin Christine Lambrecht die Klageflut eindämmen. So sollen die Instanzen verkürzt werden, wenn gegen Projekte wegen vermeintlicher Lärmbelästigung nach dem Immissionsschutzgesetz vorgegangen wird. Deutschlandweit werden laut der Fachagentur Windenergie mehr als 300 Anlagen mit 1 GW Leistung beklagt.

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