Nachrichten für Außenhandel (NfA)

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Polen: Erfolg im Streit um russische Gaslieferungen
Erscheinungsdatum Website: 10.09.2019 16:00:21
Erscheinungsdatum Publikation: 11.09.2019
LUXEMBURG (AFP)--Im Streit um russische Gaslieferungen über eine Verlängerung der Erdgas-Pipeline Nord Stream 1 hat Polen einen Erfolg vor dem Gericht der Europäischen Union errungen. Das Gericht erklärte einen Beschluss der EU-Kommission für nichtig, mit welchem dem russischen Gazprom-Konzern der Erwerb weiterer Kapazitäten in der Opal-Pipeline von Deutschland nach Tschechien ermöglicht wurde. Die Luxemburger Richter begründeten ihre Entscheidung mit einem Verstoß gegen den Grundsatz der Solidarität im EU-Energiesektor.
Die Ostseepipeline-Anbindungsleitung (Opal) von Deutschland nach Tschechien wurde 2011 in Betrieb genommen. Eingespeist wird in die Leitung Erdgas aus der Pipeline Nord Stream 1, über die durch die Ostsee Erdgas aus Russland nach Europa transportiert wird. Zunächst durfte nur die Hälfte der Transportkapazität der Opal-Leitung genutzt werden. Auf Antrag der deutschen Bundesnetzagentur änderte die Kommission die Vorgaben.
Polen klagte gegen diesen Beschluss. Das Land machte geltend, dass dadurch Gazprom gestattet werde, zusätzliche Gasmengen über Nord Stream 1 auf den Unionsmarkt zu leiten. Dies würde aber die Bedingungen auf konkurrierenden Leitungen beeinflussen.