Finanz- und Wirtschaftsspiegel

Der Newsletter "Finanz- und Wirtschaftsspiegel" informiert täglich über die Aktivitäten der internationalen Zentralbanken mit Schwerpunkt auf die Europäische Zentralbank, die Federal Reserve und die Bank of Japan.

Wirtschaft will Änderungen beim Forschungsförderungsgesetz

Erscheinungsdatum Website: 09.09.2019 17:30:02
Erscheinungsdatum Publikation: 10.09.2019

zurück zur Übersicht

BERLIN (Dow Jones)--Die Wirtschaft hat Detailänderungen an den von der Regierung geplanten Regelungen zur Forschungsförderung verlangt, die grundsätzliche Richtung der Gesetzesvorschläge aber begrüßt. In ihrer Stellungnahme für eine Anhörung im Bundestags-Finanzausschuss plädierten die acht Spitzenorganisationen der deutschen Wirtschaft dafür, generell "die Forschungszulage auf Basis des vorliegenden Gesetzentwurfs einzuführen", jedoch anders als vorgesehen "die Kosten der Auftragsforschung beim Auftraggeber zu fördern". Auch müsse das vorgeschlagene zweistufige Antragsverfahren vereinfacht werden.

Mittelfristig gelte es, die Forschungszulage ebenso wie die direkten Förderprogramme weiter auszubauen, mahnte die Wirtschaft. Zu den Kosten der Auftragsforschung hieß es, diese machten rund 21 Prozent der gesamten Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (FuE) aus. Aus Sicht der Wirtschaft müsse "die Forschungszulage allerdings beim Auftraggeber greifen, da dieser das unternehmerische Risiko der FuE-Aktivitäten trägt". So würden auch kleine und mittlere Unternehmen profitieren, deren FuE-Aktivitäten größtenteils durch Auftragsvergabe an Dritte erfolge. Auch der Bundesrat spreche sich für dieses Vorgehen aus, betonten die Verbände. Alle politischen Akteure seien nun "im Interesse des Innovationsstandortes Deutschland gefordert", das Gesetz bis zum 1. Januar 2020 in Kraft treten zu lassen.

Der Verband der Chemischen Industrie (VCI) monierte allerdings "die vergleichsweise engen Grenzen", die durch eine geplante Limitierung des Fördervolumens auf 1,145 Milliarden Euro pro Jahr gesetzt seien. Zwar sei die Einführung der steuerlichen FuE-Förderung ein positives Signal an die forschungsintensiven Unternehmen, ein signifikanter Beitrag zum politischen Ziel einer deutlichen Erhöhung der FuE-Ausgaben und -Aktivitäten in Deutschland erfordere "jedoch eine adäquate Förderung, damit die Attraktivität des Forschungsstandortes international sichtbar wird", betonte der VCI.

Alle Arten von Vorhaben förderfähig

Der von der Wirtschaft lange erwartete Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) zur steuerlichen Förderung von FuE sieht vor, dass ab 2020 alle Arten von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben steuerlich gefördert werden können. Durch die steuerliche Forschungsförderung will die Regierung laut dem Gesetzestext erreichen, "dass insbesondere die kleinen und mittelgroßen Unternehmen vermehrt in Forschung und Entwicklungstätigkeiten investieren". Erreicht werden solle dieses Ziel "durch eine zielgerichtete Ausgestaltung der Förderung, ohne dass die größeren Unternehmen von der Förderung gänzlich ausgeschlossen werden".

Begünstigt werden sollen nach den Plänen Personalausgaben für Forschung und Entwicklung bis maximal 2 Millionen Euro pro Jahr. Auf 25 Prozent davon soll die Zulage gewährt werden - jedes Unternehmen kann also höchstens 500.000 Euro pro Jahr erhalten. Grundsätzlich sollen alle Arten von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben förderfähig sein - gleich, ob Grundlagenforschung, industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung oder Forschungskooperationen. Anspruchsberechtigt sollen alle Unternehmen sein, die forschen und in Deutschland steuerpflichtig sind.

Das Gesetz soll zum 1. Januar 2020 in Kraft treten, seine Wirkung soll nach vier Jahren evaluiert werden. Die Förderung ist jedoch nicht befristet. Insgesamt ist für die Fördermaßnahme eine Summe von 5 Milliarden Euro vorgesehen, die in den Jahren von 2021 bis 2024 kassenwirksam werden. In dem Gesetzestext heißt es aber, es liege "in der Verantwortung der nächsten Bundesregierung und des nächsten Bundestags, aufgrund der Evaluierungsergebnisse über die Fortführung der Förderung zu entscheiden".

DJG/ank/apo

zurück zur Übersicht