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Regierung will Anlegerschutz mit Maßnahmenbündel verbessern

Erscheinungsdatum Website: 16.08.2019 18:15:03
Erscheinungsdatum Publikation: 19.08.2019

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BERLIN (Dow Jones)--Mit einem neun Punkte umfassenden Maßnahmenkatalog will die Bundesregierung den Anlegerschutz verbessern - auch als Reaktion auf jüngste Schädigungen von Investoren etwa durch die Insolvenz eines großen Anbieters. Zu dem Paket zählen bereits beschlossene Maßnahmen ebenso wie solche, die sich bereits auf dem gesetzgeberischen Weg befinden oder erst noch ausgearbeitet werden müssen. Für letztere solle es in einigen Monaten einen Referentenentwurf des Finanzministeriums geben, kündigte Finanz-Staatssekretär Jörg Kukies an.

Das Maßnahmenpaket, das das Haus von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) gemeinsam mit dem für den Verbraucherschutz zuständigen Justizministerium ausgearbeitet hat, erweitert unter anderem die Kompetenzen der Finanzaufsicht Bafin bei der Überwachung von Finanzprodukten und bei deren Vertrieb und sieht eine strengere Regulierung von Vermögensanlagen vor. Zugleich soll die Bafin ihre Zuständigkeit für den kollektiven Verbraucherschutz verstärkt zur Aufklärung und Bildung von Verbrauchern über Finanzanlagen nutzen.

"Wir wollen anregen, dass Vermögensanlagen weiter gekauft werden können, aber in einem wesentlich klareren und anspruchsvolleren Rahmen", sagte Kukies zu Journalisten. Es habe Fälle gegeben, die sehr bedauerlich seien, weil die Anleger Geld verloren hätten - darauf wolle man reagieren. Die Umsetzungsgrade der Maßnahmen seien unterschiedlich, sie fügten sich aber zu einem Gesamtkonzept. Bereits implementiert sei zum Beispiel eine Abschaffung so genannter unvollständiger Verkaufsprospekte.

Vorgesehen sind in dem Paket nach Angaben von Kukies zudem unter anderem ein Verbot so genannter "Blindpool"-Konstruktionen bei Vermögensanlagen, bei denen die konkreten Anlageobjekte nicht feststehen, und eine Beschränkung des Vertriebs von Vermögensanlagen auf beaufsichtigte Vermittler. Ersteres soll in dem angekündigten Entwurf kommen, für letzteres liege bereits ein Eckpunktepapier vor.

Auch soll die Bafin künftig ihre bereits bestehende Produkinterventionsbefugnis bei Vermögensanlagen konsequenter nutzen. Mache die Aufsicht davon Gebrauch, sei dies "ein scharfes Schwert", betonte Kukies, weshalb es auf Ausnahmefälle beschränkt sei. Die Behörde solle aber ihr Augenmerk künftig verstärkt auf Direktinvestments mit vermeintlichem Eigentumserwerb und Investments im Ausland mit erschwertem Zugriff auf Vermögenswerte richten.

Zudem soll laut Kukies die bloße Registrierungsmöglichkeit bei geschlossenen Publikumsfonds abgeschafft werden. "Wir verlangen eine volle Erlaubnis für die Fondsverwalter", sagte er. Weitere Punkte sind eine bessere Prüfungsmöglichkeit der Rechnungslegung von Vermögensanlagenemittenten durch die Bafin, eine verpflichtende Mittelverwendungskontrolle bei Direktinvestments durch einen unabhängigen Dritten wie einen Anwalt oder Wirtschaftsprüfer sowie die Übertragung der Aufsicht über freie Finanzanlagenvermittler auf die Bafin.

DJG/ank/smh/19.08.2019

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