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Verkehrsministerium verteidigt Maut-Verträge-Abschluss vor EuGH-Urteil

Erscheinungsdatum Website: 22.07.2019 17:25:03
Erscheinungsdatum Publikation: 23.07.2019

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BERLIN (AFP)--Das Bundesverkehrsministerium hat die Vertragsabschlüsse zur Einführung einer Pkw-Maut, die noch vor dem Gerichtsurteil aus Luxemburg erfolgt waren, verteidigt. Ein Abwarten des von Österreich gegen Deutschland angestrengten Vertragsverletzungsverfahrens hätte zu einer "mehrjährigen Verzögerung der Einführung einer Infrastrukturabgabe geführt", heißt es in einer Antwort des Ministeriums auf eine Anfrage der FDP-Fraktion. Das Ressort von Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) stellte die komplette Antwort am Freitag auf seine Website.

Die EU-Kommission hatte Mitte 2015 zunächst selbst ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen der Maut-Pläne eingeleitet, dieses aber nach Änderungen der Regelungen wieder eingestellt. Mit der Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens habe sich auch "kein Anlass für Zweifel an der Rechtmäßigkeit" einer Maut in Deutschland ergeben, antwortete das Verkehrsministerium. Daher sei das Vergabeverfahren zur Erhebung und Kontrolle der Maut gestartet worden.

Österreich erhob schließlich vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg 2017 eine Vertragsverletzungsklage, weil es die Maut aufgrund der Entlastung deutscher Fahrzeughalter für diskriminierend hielt. Mitte Juni dieses Jahres kippte der EuGH die Maut-Pläne überraschend.

Die Maut-Verträge wurden allerdings bereits 2018 geschlossen. Das Risiko eines Scheiterns der Maut sei damals von "externen Experten als niedrig eingeschätzt" worden, argumentierte nun das Ministerium in seiner Antwort.

Bis zum Urteil des EuGH gab das Verkehrsministerium bereits rund 54 Millionen Euro für die Vorbereitung der Maut aus. Außerdem entgehen dem Bund die eigentlich schon fest in der Finanzplanung bis 2023 eingeplanten Einnahmen aus der Pkw-Maut in Höhe von rund einer Milliarde Euro.

Wie aus der Antwort an die FDP-Abgeordneten weiter hervorgeht, ergibt sich für das Haushaltsjahr 2019 ein restlicher Mittelbedarf in Höhe von insgesamt 19,3 Millionen Euro. Für den Haushalt 2020 geht die Regierung demnach von Kosten in Höhe von 8,2 Millionen Euro aus, vor allem für Personalaufwendungen. "Ab dem Jahr 2021 sollen keine Kosten im Zusammenhang mit der Einführung der Infrastrukturabgabe mehr entstehen."

DJG/sha

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