Märkte der Welt

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Konfrontation vermieden: Vorerst kein Wertschöpfungskettengesetz

Erscheinungsdatum Website: 03.07.2019 14:51:57
Erscheinungsdatum Publikation: 04.07.2019

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Afrika-Verein betont freiwillige Selbstverpflichtung

BERLIN (NfA)--Mit Sorge haben viele Unternehmen und Verbände in den letzten Wochen die Diskussion über die Pläne des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) verfolgt, mit weitreichenden Regulierungen und Sanktionen eine umfassende Kontrolle von Lieferketten zu erzwingen, wie der Afrika-Verein der deutschen Wirtschaft (AV) erklärt. Nun aber folgt die vorläufige Entwarnung: Eigenen Angaben zufolge plant die Regierung derzeit keinen Entwurf für ein "Nachhaltiges Wertschöpfungskettengesetz".

Die Grundlage für ihr Handeln seien der "Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte" (NAP) sowie der Koalitionsvertrag, schreibt die Regierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage aus dem Bundestag, die auf der Webseite des Parlaments veröffentlicht wurde. Auf Grundlage des Ergebnisses des NAP-Monitorings von 2020 werde die Bundesregierung weitergehende Schritte bis hin zu gesetzlichen Maßnahmen prüfen, heißt es.

Im Koalitionsvertrag sei vereinbart, dass das Kabinett erst dann gesetzlich tätig werde und sich für eine EU-weite Regelung einsetzen wolle, falls die umfassende Überprüfung im kommenden Jahr zu dem Ergebnis komme, dass die freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen nicht ausreiche. Sozial- und Umweltstandards in nachhaltigen Wertschöpfungsketten könnten am besten durch eine intelligente Verknüpfung freiwilliger und verbindlicher Ansätze gestärkt werden, so die Antwort der Bundesregierung. Das vom zuständigen Minister Gerd Müller 2014 ins Leben gerufene "Textilbündnis" wurde als "gutes Beispiel" angeführt.

Medienberichten zufolge hatte Müller das Wertschöpfungskettengesetz vorgeschlagen, um in Deutschland ansässigen Unternehmen, die im Ausland produzieren und dort menschenrechtlichen, sozialen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten nicht nachkommen, mit ordnungs- und strafrechtlichen Sanktionen belegen zu können. Der Entwurfhat nicht zuletzt deshalb für starke Verunsicherung in der Wirtschaft gesorgt, weil er zu einem Zeitpunkt erstellt wurde, zu dem das vorgesehene NAP-Monitoring bei den Unternehmen noch gar nicht begonnen hat.

Es scheine, als habe sich die Einsicht durchgesetzt, dass die durch den Gesetzentwurf bedingte Konfrontation mit der Wirtschaft nicht zielführend dabei sei, die Menschenrechtslage in Entwicklungsländern zu verbessern oder die Kinderarbeit zu verringern - Ziele, denen sich auch die deutschen Unternehmen in ihrer übergroßen Mehrheit verpflichtet fühlen, schreibt AV-Hauptgeschäftsführer Christoph Kannengießer im aktuellen "Afrika-Brief". Der Verein habe nachdrücklich darauf hingewiesen, dass dazu vor allem mehr wirtschaftliche Aktivitäten deutscher und europäischer Unternehmen beitragen könnten. Diese sollten nicht mit zusätzlicher Bürokratie und zusätzlichen Risiken belastet, sondern vielmehr gefördert werden.

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