Euro Intern

"Euro Intern" enthält neben umfassenden Informationen zur Geldpolitik in der Eurozone und der EU auch wichtige Hintergrundinfos und Analysen mit Charts von EZB-Beobachtern.

Finanzministerium arbeitet "mit Hochdruck" an Grundsteuergesetz

Erscheinungsdatum Website: 21.06.2019 18:30:05
Erscheinungsdatum Publikation: 24.06.2019

zurück zur Übersicht

BERLIN (Dow Jones)--Das Bundesfinanzministerium arbeitet nach Angaben einer Sprecherin weiterhin "mit Hochdruck" an der Umsetzung des in der Koalition vereinbarten Kompromisses zur Grundsteuerreform, die nach ursprünglichen Planungen bereits am Mittwoch im Kabinett behandelt werden sollte. Aus Koalitionskreisen hieß es, geplant sei nun eine Billigung durch das Kabinett im Umlaufverfahren bis Ende der Woche und unverändert eine Befassung des Bundestages Ende kommender Woche.

Finanzministeriums-Sprecherin Nadine Kalwey wollte diese Planung aber nicht bestätigen. "Zum weiteren Verlauf kann ich Ihnen von dieser Stelle keine Auskunft geben, auch nicht zum Timing", erklärte sie. Bei einer Pressekonferenz in Berlin wollte sich die Sprecherin auch nicht zu einem Bericht äußern, nach dem das Kanzleramt vom Finanzministerium noch letzte Änderungen an dem Gesetz verlangt habe.

Laut Wirtschaftswoche ging es dabei darum, in den Gesetzentwurf als Alternative ein sogenanntes Freigabegesetz hinein zu formulieren, das die Grundsteuer der Gesetzgebungskompetenz der Länder überlässt. Damit wolle die Regierung klarmachen, dass sie bei einem Scheitern dieses Gesetzes im Bundestag oder Bundesrat die Gesetzgebungskompetenz an die einzelnen Bundesländer abgeben wolle. Nächste Woche Mittwoch solle sich aber bereits der Bundestagsfinanzausschuss mit dem Gesetzentwurf befassen.

Nach monatelangem Streit hatte die Koalition am Wochenende eine Einigung über die Grundsteuerreform erzielt. Das Gesetzespaket, in dessen Entwürfe Dow Jones Newswires Einblick hatte, sieht vor, das Grundgesetz zu ändern und "dem Bund ausdrücklich die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz für die Grundsteuer zu übertragen". Die Länder sollen es aber später durch eigene Regeln außer Kraft setzen dürfen. Laut dem Gesetzestext soll ihnen "das Recht zu abweichenden Regelungen" eingeräumt werden.

Finanzminister Olaf Scholz (SPD) plant eine Gesetzesregelung, die auf wertabhängigen Komponenten wie dem Grundstückswert und der Durchschnittsmiete basiert. Die Unions-Fraktion und Bayern hatten aber auf eine Länder-Öffnungsklausel bestanden. Bayern will ein eigenes Gesetz, dass sich rein an der Fläche orientiert. Die neue Regelung würde dies möglich machen. Allerdings ist für die Grundgesetzänderung eine Zustimmung von Oppositionsparteien nötig, die bereits Forderungen gestellt haben.

Scholz muss die Grundsteuer reformieren, weil das Verfassungsgericht das bisherige Verfahren moniert und eine Neuregelung bis Jahresende verlangt hat. Für die Umsetzung haben die Verfassungsrichter der Politik aber Zeit bis Ende 2024 gegeben. Auch abweichendes Landesrecht soll nach dem Entwurf "frühestens für Zeiträume ab dem 1. Januar 2025 zugrunde gelegt werden". Stünde bis Jahresende kein Gesetz, entgingen den Kommunen jährliche Einnahmen von fast 15 Milliarden Euro.

DJG/ank/kla/24.06.2019

zurück zur Übersicht