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EU will gegen US-Klagen zu Enteignungen in Kuba vorgehen

Erscheinungsdatum Website: 03.05.2019 18:50:03
Erscheinungsdatum Publikation: 06.05.2019

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BRÜSSEL (AFP)--Die EU will gegen die US-Entscheidung vorgehen, Klagen gegen in Kuba tätige Firmen zuzulassen. Die Europäische Union bedauere die vollständige Aktivierung des sogenannten Helms-Burton-Gesetzes "zutiefst", erklärte die Außenbeauftragte Federica Mogherini im Namen der EU-Mitgliedstaaten. Die EU werde "auf alle geeigneten Maßnahmen zurückgreifen", um auf die Auswirkungen des Schrittes zu reagieren. Sie nannte dabei auch einen Gang vor die Welthandelsorganisation WTO als eine Möglichkeit.

Das Helms-Burton-Gesetz von 1996 sieht vor, dass ausländische Firmen in den USA angeklagt werden können, wenn sie von früherem US-Besitz in Kuba profitiert haben. Dies gilt für Eigentum, das nach der Revolution von 1959 enteignet wurde.

Das Gesetz trat am Donnerstag vollständig in Kraft, nachdem die Regierung von US-Präsident Donald Trump im April erklärt hatte, Klagen gegen in Kuba aktive ausländische Unternehmen ab dem 2. Mai zuzulassen.

Die EU ist nach eigenen Angaben mit einer halben Milliarde Euro im Jahr 2017 der größte ausländische Investor in Kuba. Betroffen von dem US-Vorgehen könnten insbesondere Firmen aus Spanien und Frankreich sein, die relativ stark vertreten sind. Bei Deutschland ist das in geringerem Maße der Fall. Hier sind insbesondere Firmen aus den Bereichen Energieerzeugung und der Nutzfahrzeugbranche aktiv.

"Die EU vertritt die Auffassung, dass die extraterritoriale Anwendung einseitiger restriktiver Maßnahmen völkerrechtswidrig ist", hieß es in der in Brüssel veröffentlichten Erklärung. Das US-Vorgehen sei ein Verstoß gegen Vereinbarungen mit der EU vom Ende der 90er Jahre, "die bisher von beiden Seiten ohne Unterbrechung beachtet wurden".

Die EU verwies auf mögliche Folgen für ein Abwehrgesetz der EU, das europäische Firmen vor den Wirkungen von Sanktionen von Drittstaaten schützen soll. Dieses sogenannte Blockade-Statut der EU stammt gleichfalls aus dem Jahr 1996. Es wurde im vergangenen Jahr aktualisiert, um EU-Firmen vor wiedereingeführten US-Sanktionen nach der Aufkündigung des Atomabkommens mit dem Iran durch Washington zu schützen.

Zudem schaffte die EU eine Finanzinstitution, die europäischen Firmen weiter legale Iran-Geschäfte ermöglichen soll. Europäische Firmen mit US-Geschäft dürften aber dennoch mögliches Ziel der US-Justiz bleiben, da bei erfolgreichen Klagen ihre Vermögenswerte in den Vereinigten Staaten beschlagnahmt werden könnten.

DJG/apo/06.05.2019

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