Bauwirtschaft

Der Newsletter "Bauwirtschaft" informiert über allgemeine markt-relevante Themen zur Bauwirtschaft. Im geschlossenen Online-Bereich können Abonnenten zudem täglich noch weitere Nachrichten zur Baubranche einsehen, die sukzessive aktualisiert werden.

Scholz verschiebt Gesetzentwurf zur Grundsteuer

Erscheinungsdatum Website: 17.04.2019 14:50:05
Erscheinungsdatum Publikation: 18.04.2019

zurück zur Übersicht

BERLIN (Dow Jones)--Der von Bundesfinanzminister Olaf Scholz geplante Gesetzentwurf zur Grundsteuerreform geht nach Angaben des Finanzministeriums entgegen den Planungen noch nicht am 30. April ins Kabinett. "Der Kabinettstermin am 30. April wird kurz verschoben", sagte Ministeriumssprecherin Katja Novak zu Dow Jones Newswires. Scholz plane "eine Veranstaltung mit Verfassungsrechtlern" zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit seiner Pläne. Ein neuer Kabinettstermin stehe noch nicht fest. Die Verschiebung solle aber nur kurz sein.

Die Sprecherin bestätigte damit einen Bericht der Wirtschaftswoche, nach dem der ursprüngliche Termin "nicht zu halten" sei. Das Magazin hatte geschrieben, Scholz reagiere mit der Anhörung der Verfassungsrechtler auf Bedenken, dass sein Reformentwurf gegen das Grundgesetz verstoße. Juristisch umstritten sei zudem eine von CDU und CSU geforderte Öffnungsklausel, damit Bundesländer die Grundsteuer selbst reformieren können.

Der von Scholz vergangene Woche vorgelegte Entwurf war in der Union auf viel Kritik gestoßen. Bayern hat angekündigt, ein eigenes Ländergesetz machen zu wollen, und eine entsprechende Öffnungsklausel in dem Gesetz verlangt. Die Unionsfraktion hat sich dem angeschlossen. Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel hat sich hinter diese Forderungen gestellt - und damit gegen ihren Vizekanzler Scholz. "Ich habe durchaus Sympathie für die Vorschläge meiner Fraktion, dass man auch Abweichungsmöglichkeiten ermöglichen sollte", so die Kanzlerin vergangene Woche im Bundestag.

Das Modell des Finanzministers orientiert sich nach dessen Angaben "an der tatsächlichen Wertentwicklung der Grundstücke". Die Bemessungsgrundlage soll in einem vereinfachten Ertragswertverfahren ermittelt werden. Bei Wohngrundstücken soll sich der Ertragswert an der pauschalierten Nettokaltmiete pro Quadratmeter orientieren. Die Lage der Immobilie soll über den Bodenrichtwert in die Berechnung eingehen. Die von Bayern geforderte Länder-Öffnungsklausel sieht Scholz' Plan allerdings nicht vor.

Steht bis Jahresende kein Gesetz, würde die Grundsteuer entfallen. Den Kommunen entgingen dann jährliche Einnahmen von fast 15 Mrd Euro. Deshalb hätte auch ein nicht verfassungsgemäßes Gesetz immense Folgen für die Kommunen.

zurück zur Übersicht