Nachrichten für Außenhandel (NfA)

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Deutschland: Berlin lässt Gaskunden für LNG-Terminal zahlen

Erscheinungsdatum Website: 19.03.2019 15:31:04
Erscheinungsdatum Publikation: 20.03.2019

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BERLIN (Dow Jones)--Die Bundesregierung will Gasnetzbetreiber zur Errichtung des Fernleitungsnetzanschlusses von Flüssiggasanlagen verpflichten. Die Kosten dafür sollen laut einem Referentenentwurf aus dem Wirtschaftsministerium die Gaskunden tragen.

Damit schafft Berlin die regulatorischen Rahmenbedingungen für den Bau der amerikanischen Flüssiggasinfrastruktur in Norddeutschland, die Deutschland auf Druck Washingtons errichtet. "Die Anlagenbetreiber werden weitgehend von der bisherigen Pflicht zur Kostentragung befreit. Dies erhöht die Planungs- und Investitionssicherheit für neu zu errichtenden Terminals, erleichtert die Realisierung der Projekte und macht sie wirtschaftlich attraktiver", heißt es in der Vorlage, die Dow Jones Newswires vorliegt.

Die mit der Errichtung des Netzanschlusses von LNG-Anlagen verbundenen Kosten der Fernleitungsnetzbetreiber werden nach der Verordnung als "Investitionsmaßnahme" eingeordnet. Damit werde sichergestellt, dass die Kosten "ohne Zeitverzug in die Gasnetzentgelte eingebracht und auf die Netznutzer gewälzt werden können". Das Ministerium stellte klar, dass diese Rechtsänderungen nicht nur für amerikanisches LNG, sondern "diskriminierungsfrei" für alle LNG-Anlagen gelten, die in Deutschland errichtet werden sollten.

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