Nachrichten für Außenhandel (NfA)

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China: Neues Gesetz soll Investitionen ausländischer Firmen erleichtern

Erscheinungsdatum Website: 18.03.2019 15:36:02
Erscheinungsdatum Publikation: 19.03.2019

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BDI sieht auch weiterhin keine Gleichstellung

BERLIN (NfA)--Ein neues Gesetz soll es Unternehmen aus dem Ausland künftig leichter machen, in China tätig zu werden. Es ersetzt drei Vorgängerregelungen und garantiert eine ?Inländerbehandlung?, das heißt die grundsätzliche Gleichbehandlung der Investitionen. Ausländische Unternehmen und heimische Firmen erhalten künftig gleichen Zugang zur Kapitalbeschaffung, etwa über Börsengänge, und sollen auch bei öffentlichen Ausschreibungen gleichberechtigt sein.

In Verfahren zur Festsetzung von Standards sollen ausländische Firmen künftig beteiligt werden. Ein zentraler Aspekt des Gesetzes ist die Klausel, dass ein Technologietransfer künftig nicht mehr über Verwaltungsanweisungen verordnet werden kann. Auch der Schutz von geistigem Eigentum soll gestärkt werden.

Die in den vergangenen Monaten ungewöhnlich schnell vorangetriebene Verabschiedung des Gesetzes könne auch als Reaktion auf den immer noch schwelenden Handelskonflikt mit den USA interpretiert werden, kommentiert das Mercator Institute for China Studies (Merics) in Berlin. Ein erster Entwurf liege bereits seit 2015 vor, dieser habe jedoch bis Ende vergangenen Jahres auf Eis gelegen. Nun sei er im Schnellverfahren durch den Gesetzgebungsprozess geschleust worden.

Aus der Sicht ausländischer Beobachter habe das Gesetz erhebliche Defizite, heißt es in der Merics-Mitteilung. Die Formulierungen seien teils mehrdeutig. Auch der geringe Umfang mit 42 Artikeln deute darauf hin, dass die Formulierungen erheblichen Spielraum bei der rechtlichen Auslegung und der praktischen Umsetzung ließen. ?Trotz substanzieller Verbesserungen ist das Investitionsgesetz in erster Linie eine symbolische Geste", meint Katja Drinhausen, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Merics.

So sieht es auch der BDI. ?Der Entwurf behandelt die Knackpunkte wie das Verbot erzwungenen Technologietransfers oder eine Gleichbehandlung bei öffentlichen Ausschreibungen. Leider bleibt der Gesetzestext an zu vielen Stellen unkonkret und lässt Platz für viele Ausnahmen", erklärt Stefan Mair, Mitglied der Hauptgeschäftsführung. Die Negativliste, die unternehmerische Aktivitäten in bestimmten Bereichen der Wirtschaft untersage, sei immer noch zu umfangreich und bewirke keine Gleichstellung ausländischer Unternehmen."In Zeiten der globalen Produktionsketten sind unterschiedliche Regelungen für Investoren, je nachdem aus welchem Herkunftsland sie kommen, ein Bremsklotz für transparenten Marktzugang?, so Mair.

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