Märkte der Welt

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Bundesgarantien für Indien und Argentinien sind wieder möglich

Erscheinungsdatum Website: 23.01.2019 13:12:29
Erscheinungsdatum Publikation: 24.01.2019

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Investitionen können wieder gegen politische Risiken abgesichert werden

BERLIN (NfA)--Eine positive Nachricht ist aus Berlin zu vermelden: Der Bund gewährt wieder Investitionsgarantien für Indien und nach knapp 18 Jahren auch von Neuem für Argentinien. Über die Hintergründe haben wir uns mit Herwig Maaßen unterhalten, Senior Manager beim Beratungsunternehmen PricewaterhouseCoopers, das mit der Abwicklung der Anträge beauftragt ist.

Seit der Kündigung des Investitionsförderungs- und -schutzvertrags (IFV) durch New Delhi mit Wirkung zum 3. Juni 2017 konnte die Bundesregierung keine Garantien für Investitionen deutscher Unternehmen auf dem Subkontinent mehr übernehmen. Angesichts der Bedeutung des indischen Marktes hat sich Berlin nach eigenen Angaben zufolge nach ?intensiver Risikoanalyse" nun bereiterklärt, die Prüfung von Anträgen wieder aufzunehmen und darüber auf ?Basis der innerstaatlichen Rechtsordnung" Indiens zu entscheiden. Um dem im Vergleich zu einem IFV dabei erhöhten Rechtsschutzrisiko Rechnung zu tragen, hat der Bund für die Garantieübernahme ein erhöhtes Entgelt von 0,6% sowie eine höhere Selbstbeteiligung für den Enteignungsfall von 10% festgesetzt.

Das Interesse der deutschen Wirtschaft an Indien sei sehr hoch, so Maaßen. Seit Jahren zähle der Subkontinent neben China und Russland zu den Top 3 - Länder im Garantiebestand. Das Volumen der Anträge, über die der Interministerielle Ausschuss (IMA) seit Mitte 2017 nicht entscheiden konnte, bezifferte er auf rund 600 Mio Euro. Aus diesem Grund habe sich der Bund entschieden, nicht auf ein neues Abkommen New Delhis mit Brüssel zu warten und erstmalig nach Kündigung eines IFV wieder Garantieübernahmen auf Grundlage der nationalen Rechtsordnung zu ermöglichen, betonte der PwC-Experte.

Gute Neuigkeiten gibt es auch im Falle Argentiniens. Aufgrund eines bis dato nicht beigelegten Schadensfalls konnte der Bund seit 2001 keine Garantien mehr für das südamerikanische Land übernehmen. Nach einer mit Buenos Aires im Dezember erreichten Lösung ist die Regierung dennoch ab sofort wieder bereit, die Übernahme von Garantien für Investitionen deutscher Unternehmen in Argentinien zu prüfen. Die dafür erforderlichen Rechtsschutzvoraussetzungen sind den Angaben aus Berlin zufolge durch den 1993 in Kraft getretenen deutsch-argentinischen Investitionsförderungs- und -schutzvertrag gegeben.

Bei der Entscheidung über die Garantieanträge werden die (finanz-)politischen Entwicklungen im Land natürlich genauestens beobachtet, zumal auch hier Wahlen anstehen und Präsident Mauricio Macri derzeit stark unter Druck steht. Auch für Argentinien zeigt sich ein großes Interesse deutscher Investoren nach Absicherung ihres Engagements. Die Wiedereröffnung der Investitionsgarantien für Argentinien dürfte daher eine Reihe von deutschen Investitionen im Land ermöglichen und sei daher im Interesse beider Länder, erläuterte Maaßen.

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