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Ministerium legt Vorschriften für Hardware-Nachrüstung fest

Erscheinungsdatum Website: 28.12.2018 18:00:43
Erscheinungsdatum Publikation: 31.12.2018

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BERLIN (Dow Jones)--Die von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) angekündigten technischen Vorschriften für Hardware-Nachrüstungen bei Pkw liegen nach Angaben seines Ministeriums nun vor. Damit definiere der Bund die Anforderungen für wirksame Systeme, hieß es in einer Mitteilung des Ministeriums, das ein 30-seitiges Papier für die "Technischen Anforderungen an Stickoxid (NOx)-Minderungssysteme" veröffentlichte.

"Jetzt ist die Nachrüstindustrie am Zug, wirksame Systeme zu entwickeln, mit denen alle Grenzwerte und Vorschriften eingehalten werden", forderte Scheuer in der Mitteilung. "Sofern diese erfüllt sind, wird das Kraftfahrt-Bundesamt schnellstmöglich die Genehmigung erteilen, damit die Nachrüst-Systeme zeitnah auf dem Markt angeboten werden können."

Noch liegen nach Angaben des Ministeriums aber keine Anträge von Herstellern oder der Nachrüstindustrie vor, weshalb man auch nicht abschätzen könne, wann entsprechende Genehmigungen ergehen könnten.

"Der Zeitrahmen ist nach wie vor offen", sagte Ministeriumssprecherin Svenja Friedrich bei einer Pressekonferenz in Berlin. Sobald Anträge eingingen, werde das KBA diese schnellstmöglich darauf prüfen, ob es wirksame Systeme seien. Wie schnell dies geschehe, entziehe sich der Kenntnis des Ministeriums. "Wir müssen jetzt einmal schauen, was da hereinkommt." Die Haftungsfrage sei geklärt, betonte die Sprecherin zudem. "Das Werkvertragsrecht gilt unverändert", hob Friedrich hervor. "Wer die Nachrüstlösung anbietet, der haftet dann auch für das Nachrüstset."

Verbraucherschützer fordern Ende einer Blockade

Hardware-Nachrüstungen zur Minderung der NOx-Emissionen sind Teil des "Konzepts für saubere Luft und die Sicherung nachhaltiger Mobilität in unseren Städten" - für öffentliche Busse, schwere Kommunalfahrzeuge, Handwerker- und Lieferfahrzeuge sowie Pkw. Fahrzeughalter können demnach in den besonders belasteten Regionen im Fall erforderlicher Verkehrsbeschränkungen Angebote bekommen, wie sie ihre Mobilität erhalten können - so die Möglichkeit, dass Diesel-Kfz der Schadstoffklassen "Euro 4" und "Euro 5" von Verkehrsbeschränkungen ausgenommen werden können, wenn diese im realen Fahrbetrieb weniger als 270 Milligramm NOx pro Kilometer ausstoßen.

Die Bundesregierung habe für die Hardware-Nachrüstsysteme für Diesel-Pkw ein geeignetes Prüf- und Nachweisverfahren entwickelt, das Grundlage für die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) sei und in 2019 schnellstmöglich als Anlage in die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) aufgenommen werde, betonte das Ministerium. Die Erteilung einer ABE durch das KBA werde bereits im Vorgriff auf die StVZO-Änderung auf Basis der nun veröffentlichten Prüf- und Nachweisvorschriften möglich sein.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) forderte die Autohersteller dazu auf, eine Hardware-Nachrüstung von Diesel-Pkw nicht weiter zu blockieren. Mit der Festlegung der technischen Anforderungen für Umrüstungen habe Verkehrsminister Scheuer "seine Hausaufgaben rechtzeitig vor Jahresende gemacht", sagte die Leiterin des Teams Mobilität und Reisen beim VZBV, Marion Jungbluth, dem Handelsblatt. Jetzt müssten die Autohersteller mitziehen und die Entwicklung von Hardware-Nachrüstung unterstützen.

VW rät Kunden von Hardware-Nachrüstungen ab

"Die Autohersteller sollten 2019 in das Zeichen der Kunden stellen und für die betroffenen Dieselbesitzer individuelle Lösungen anbieten", betonte sie und forderte die Autohersteller, die SCR-Katalysatoren als Sonderausstattung oder für andere Märkte entwickelt haben, auf, diese schnellstmöglich zuzulassen und ihren Kunden anzubieten. Damit dem Verbraucher nicht mittel- und langfristig ein Schaden entstehe, müsse "für die Nachrüstung die Gewährleistung ausgeweitet werden".

Die Automobilindustrie reagierte aber zurückhaltend. "Wir können keine Garantie für ein Fahrzeug übernehmen, in das nachträglich Abgasreinigungssysteme Dritter eingebaut wurden", sagte der Präsident des Verbandes der Automobilindustrie (VDA), Bernhard Mattes, der Welt. Wenn ein Kunde sein Fahrzeug umbauen lasse, dann trügen er und der Nachrüster auch die Verantwortung für mögliche Folgeschäden.

Volkswagen riet seinen Kunden von einer Hardware-Nachrüstung ihrer Diesel-Pkw durch Drittanbieter ab. "Alle uns bisher bekannten Konzepte weisen Nachteile für unsere Kunden auf, etwa Mehrverbrauch und damit erhöhte CO2-Emission, zum Teil auch Leistungsreduzierung", warnte Entwicklungsvorstand Frank Welsch in einer Mitteilung des Unternehmens. Zudem ließen sich nicht alle Euro-5-Kfz nachrüsten, und nicht alle würden einen Richtwert von 270 Milligramm pro Kilometer unterschreiten, um von drohenden Einfahrverboten ausgenommen zu werden. Auch sei "die dauerhafte Funktionssicherheit der Technik aus Sicht von Volkswagen nicht zu gewährleisten".

DJG/ank/sha/31.12.2018

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