Euro Intern

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VW und Daimler wollen Hardwarenachrüstungen bezahlen

Erscheinungsdatum Website: 08.11.2018 22:45:02
Erscheinungsdatum Publikation: 12.11.2018

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BERLIN (Dow Jones)--Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hat einen Teilerfolg bei den umstrittenen Hardware-Nachrüstungen bei älteren Dieselautos erreicht. Die deutschen Autohersteller Volkswagen und Daimler haben dem nachträglichen Einbau von Harnstoffkatalysatoren in Modelle der Abgasklasse Euro 5 für bis zu 3.000 Euro zugestimmt. "Die deutsche Automobilwirtschaft hat sich heute sehr stark bewegt", sagte Scheuer in Berlin nach stundenlangen Verhandlungen mit den Konzernen.

BMW lehnt die Nachrüstungen weiter ab. "Hardware-Nachrüstung trägt - wenn überhaupt - viel zu spät zur Verbesserung der Luftqualität bei", erklärte Entwicklungsvorstand Klaus Fröhlich.

Die Einigung gilt nur für die 15 Städte mit der höchsten Stickoxidbelastung und deren angrenzende Landkreise. Die Nachrüstungen sollen nach Scheuers Worten aber erst nach 2020 greifen. Bis dahin laufen die Sonderprogramme der Hersteller, um alte Selbstzünder gegen Neuwagen oder junge Gebrauchte unter hohen Rabatten (Umweltprämien) zu tauschen. Erst danach soll der Restbestand durch Hardwarenachrüstungen angepackt werden. BMW bietet als Ersatz an, weiter eine Kompensation in Höhe von 3.000 Euro auf den Tisch zu legen. "Erst kommen die Umtauschaktionen, dann die Regelungen für die Altfahrzeuge", erklärte der Minister. Nach seinen Worten liegt bisher noch kein genehmigter Nachrüstsatz vor. Auch die Frage der Gewährleistung der Teile wurde nicht abschließend geklärt. "Über das wurde nicht geredet", sagte der CSU-Politiker.

Scheuer ermahnte die Hersteller, bei den Tauschprogrammen noch stärker die Werbetrommel zu rühren. "Da erwarte ich, dass noch konzentriert und mit maximaler Anstrengung agiert wird", erklärte Scheuer.

Wegen des am frühen Nachmittag durch ein Gericht ausgesprochenen Fahrverbots für Köln und Bonn steht die Bundesregierung in der Dieselfrage schwer unter Druck. Noch in diesem Jahr drohen weitere Urteile, zum Beispiel für Großstädte des Ruhrgebiets.

DJG/chg/jhe/12.11.2018

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