Märkte der Welt

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Beijing verschärft die Bankenregulierung

Erscheinungsdatum Website: 24.10.2018 12:00:04
Erscheinungsdatum Publikation: 25.10.2018

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BEIJING (Dow Jones)--Chinas Banken- und Versicherungsaufsicht hat einen Entwurf zur Regulierung von Geldinstituten mit Vermögenswaltungsgesellschaften als Tochterunternehmen vorgelegt. Der Entwurf, der bis 18. November öffentlich zur Diskussion steht, folgt auf eine Regelung im Asset Management im Sommer, mit der die Regierung den 30 Bill Yuan (rund 3,8 Bill Euro) schweren chinesischen Markt für Vermögensverwaltung regulieren will.

Nach dem Entwurf dürfen Banken Vermögensverwaltungen als Tochterunternehmen gründen, wenn sie drei Jahre in Folge Gewinne gemacht haben, in den vergangenen zwei Jahren keine Regeln verletzt haben und seit drei Jahren einen Bereich Vermögensverwaltung haben.

Im Vorfeld haben mehr als zehn chinesische Geldinstitute entsprechende Pläne angekündigt. Darunter sind die Bank of Communications, die China Merchants Bank, die China Minsheng Bank und die Ping An Bank.

Die Aufseher hatten bereits gefordert, dass Banken eigenständige Asset-Management-Tochtergesellschaften gründen müssten, damit deren unabhängiger Geschäftsbetrieb eine sogenannte Firewall und somit Schutz vor Interventionen und Risiken biete.

Nach dem Regulierungsentwurf sollen die Banken verpflichtet sein, für die Gründung der Tochtergesellschaften mindestens 1 Mrd Yuan als Registerkapital vorzulegen.

In der Volksrepublik dürfen eigenständige Vermögensverwaltungsgesellschaften ihre Produkte an die Öffentlichkeit oder über Privatplatzierungen verkaufen. Nach dem Entwurf dürfen die Erträge daraus nicht in Kreditassets investiert werden, während es Private-Placement-Produkten verboten sein soll, in Begünstigtenrechte für notleidende Assets zu investieren.

Darüber hinaus dürfen nach dem Entwurf nur bis zu 35% der ausstehenden Beträge der Produkte in Nichtstandard-Schuldentitel investiert werden. Dies ist bei der bisherigen Regelung auch der Fall. Das Investment in ein börsennotiertes Unternehmen soll auf 15% der handelbaren Aktien beschränkt sein.

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