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EU-Pläne gehen dem VCI zu weit

Erscheinungsdatum Website: 20.06.2018 16:20:02
Erscheinungsdatum Publikation: 21.06.2018

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FRANKFURT (chem)--Mit deutlicher Kritik reagiert der Verband der Chemischen Industrie (VCI) auf den Richtlinien-Entwurf der EU-Kommission zu Sammelklagen, mit dem sich der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments in einer ersten Aus­sprache befasst. ?Wir begrüßen zwar, dass die Kommission den Miss­brauch von Sammelklagen verhindern möchte. Umso unverständlicher ist es, dass sie an vielen Stellen hinter ihrem selbst gesteckten Ziel zurückbleibt?, kommentiert der Rechtsexperte des Branchenverbandes, Berthold Welling, den Richtlinien-Entwurf.

Aus Sicht des VCI ist ein ausreichender Schutz vor Klagemissbrauch unerlässlich. Die aktuelle Vorlage gebe allerdings Grund zur Sorge. ?Selbst Mindestanforderungen, die eine Klageindustrie verhindern, werden nicht erfüllt. So sollte zumindest gewährleistet werden, dass sich der betroffene Verbraucher dem Verfahren anschließen muss. Damit folgt der Entwurf der EU-Kommission nicht einmal der eigenen ursprünglichen Empfehlung?, kritisiert Welling.

Vor allem bei der Klagebefugnis und der Drittfinanzierung gebe es deutlichen Nachbesserungsbedarf. ?Im parlamentarischen Verfahren muss sichergestellt werden, dass die Sammelklage den Interessen der geschädigten Verbraucher nützt und keine amerikanischen Verhältnisse entstehen, bei denen im Wesentli­chen die Interessen institutioneller Investoren bedient werden.? Welling fordert ein Finanzierungsverbot von Klagen durch Dritt­organisationen. Der VCI-Rechtsexperte empfiehlt, dass der europäische Gesetz­geber Rücksicht auf die Rechtsentwicklungen in den Mitgliedstaaten nimmt und sich beispielsweise an den Regelungen zur Vermeidung des Klagemissbrauchs orientiert, wie diese in Deutschland kürzlich beschlossen wurden.

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